Kann man bei Beschaftigungsverbot gekundigt werden?

Kann man bei Beschäftigungsverbot gekündigt werden?

Der Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen ist im § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach ist die Kündigung vom Beginn der Schwangerschaft an, bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.

Was passiert wenn ich während meiner Ausbildung schwanger werde?

Während des gesetzlichen Mutterschutzes erhält die Auszubildende keine Ausbildungsvergütung vom Betrieb, sondern Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse (§ 13 Abs. 1 MuSchG). Erhält sie damit weniger als die übliche Ausbildungsvergütung, muss der Arbeitgeber ihr den Differenzbetrag überweisen (§ 14 Abs. 1 MuSchG).

Warum sollte der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert werden?

Es kann sich aber trotzdem die Pflicht ergeben, bei Kenntnis über die Schwangerschaft den Arbeitgeber zu informieren, und zwar dann, wenn sonst die Treuepflicht der Arbeitnehmerin verletzt werden würde. In bestimmten Fällen ist es nämlich besonders wichtig für den Arbeitgeber, über eine Schwangerschaft seiner Angestellten informiert zu sein.

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Welche gesetzliche Grundlagen gelten für eine schwangere Mitarbeiterin?

Diese betreffen sowohl die Gestaltung des Arbeitsplatzes der schwangeren Mitarbeiterin, den allgemeinen Mutterschutz und generell die Einsatzmöglichkeiten einer werdenden Mutter im Betrieb. Als bindende gesetzliche Grundlage für Unternehmen jeder Größe, die schwangere Mitarbeiterinnen beschäftigen, fungiert das Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Was muss der Arbeitgeber für die Schwangerschaft benachrichtigen?

Auf Grundlage der Mitteilung muss dieser wiederum die Aufsichtsbehörde benachrichtigen. Zwar besteht für die Schwangerschaft laut geltendem Arbeitsrecht keine generelle Mitteilungspflicht, dennoch ist es ratsam, dem Arbeitgeber dies mitzuteilen, um vom Mutterschutz profitieren zu können.

Wie oft ist die Beschäftigung in der Schwangerschaft erlaubt?

In der Regel ist Mehrarbeit, die Beschäftigung in der Nacht von 20 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nach aktuellem Arbeitsrecht in der Schwangerschaft nicht erlaubt.