Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann Kurzarbeit von heute auf morgen beendet werden?
- 2 Kann ich jederzeit aus der Kurzarbeit geholt werden?
- 3 Wann muss zum Ende der Probezeit gekündigt werden?
- 4 Wie lange darf die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein?
- 5 Wie lange muss die Kündigungsfrist einreichen?
- 6 Ist das Kündigungsschreiben beim Postamt zugestellt?
Kann Kurzarbeit von heute auf morgen beendet werden?
Die Kurzarbeit endet mit Erreichen des durch Betriebsvereinbarung oder Individualabrede vereinbarten Endtermins oder durch vorzeitige einseitige Erklärung des Arbeitgebers. Eine vorzeitige Rückkehr zur Normalarbeitszeit ist geboten, wenn die Voraussetzungen für die Einführung der Kurzarbeit nicht mehr vorliegen.
Kann ich jederzeit aus der Kurzarbeit geholt werden?
Wenn die Arbeitszeit während der Kurzarbeitsphase reduziert wird, stellt sich auch die Frage nach der Abrufbereitschaft während der Kurzarbeit. Dem Arbeitgeber ist es grundsätzlich möglich, den Arbeitnehmer zurückzurufen, damit er direkt wieder voll beschäftigt wird.
Wann endet Kurzarbeit?
Der Bezug von Kug ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende März 2022 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kug.
Wann muss zum Ende der Probezeit gekündigt werden?
Ist der Arbeitsvertrag unbefristet und die Probezeit auf bis zu sechs Monate festgelegt, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Dauert die Probezeit länger als sechs Monate, verlängert sich die Kündigungsfrist von zwei auf vier Wochen.
Wie lange darf die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein?
Nach § 622 Abs. 6 BGB darf die Kündigungsfrist für eine Kündigung des Arbeitnehmers nicht länger sein als die Kündigungsfrist für eine Kündigung des Arbeitgebers. Eine Angleichung bzw. Gleichstellung der Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist aber möglich.
Wie kann eine Kündigung zum „nächsten Termin“ umgedeutet werden?
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG v. 15.05.2013 – Az. 5 AZR 130/12) kann eine Kündigung, die auf einer (erkennbar) falschen Berechnung der Kündigungsfrist zurückzuführen ist, in der Regel in eine Kündigung zum „nächstmöglichen Termin“ umgedeutet werden.
Wie lange muss die Kündigungsfrist einreichen?
Ob Sie ein Jahr oder 10 Jahre tätig sind, die Kündigung müssen Sie generell vier Wochen vorher einreichen. Außer, es wurde vertraglich explizit eine andere Frist vereinbart. Reicht der Arbeitgeber hingegen die Kündigung ein, verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Ist das Kündigungsschreiben beim Postamt zugestellt?
Wird das Kündigungsschreiben beim Postamt hinterlegt, gilt es unter bestimmten Voraussetzungen als zugestellt. Ihre Zustimmung zur Kündigung ist nicht erforderlich. Auch wenn Sie die Annahme verweigern, ist die Kündigung wirksam. Der Arbeitgeber muss seine Kündigung nicht begründen.