Kann ich unbezahlter Urlaub nehmen und woanders arbeiten?

Kann ich unbezahlter Urlaub nehmen und woanders arbeiten?

Dürfen Arbeitnehmer während ihres Urlaubs einem anderen Job nachgehen? Nein. § 8 BUrlG verbietet ganz klar jede „dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit„. Wer dennoch bei einem Nebenjob erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen.

Kann ich während unbezahltem Urlaub arbeiten?

Während des unbezahlten Sonderurlaubs besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Allerdings muss der Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht arbeiten – und erhält entsprechend auch kein Gehalt. Auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Sonn- und Feiertagszuschläge fallen weg.

Wie handelt es sich mit unterschiedlichen Arbeitgebern?

Gemäß Ihrer Darstellung handelt es sich bei den Betrieben um unterschiedliche Arbeitgeber, nämlich zum einen den Dienstleistungsbetrieb geführt als Einzelunternehmen und zum anderen die GmbH, die grundsätzlich eine eigene juristische Person darstellen wird. Arbeitnehmer können durchaus auch für mehrere unterschiedliche Arbeitgeber arbeiten.

Was sind die Folgen für den Arbeitnehmer?

Die Folgen für den Arbeitnehmer sind meist gravierend, mitunter kann man dafür die fristlose Kündigung bekommen! Wer seine Krankheit vortäuscht, zu Hause bleibt, und gleichzeitig Lohnfortzahlung erhält, begeht damit regelmäßig eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, schon weil es sich um Arbeitszeitbetrug in größerem Umfang handelt.

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Ist der Arbeitnehmer weiterhin zur Arbeitserbringung verpflichtet?

Daher ist der Arbeitnehmer weiterhin zur Arbeitserbringung verpflichtet. Sobald jedoch objektiv eine ernsthafte Ansteckungsgefahr besteht, bspw., wenn es bereits im unmittelbaren Arbeitsumfeld zu Ansteckungen gekommen ist, dann darf der Arbeitnehmer ggf. zu Hause bleiben. Der Arbeitnehmer muss dies dem Arbeitgeber jedoch unverzüglich mitteilen.

Was kann für mehrere Arbeitgeber geregelt werden?

Arbeitnehmer können durchaus auch für mehrere unterschiedliche Arbeitgeber arbeiten. Dies kann und sollte in unterschiedlichen Arbeitsverträgen geregelt werden.