Kann ich nach der Scheidung meinen Namen andern?

Kann ich nach der Scheidung meinen Namen ändern?

Für die Namensänderung werden der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk sowie der Personalausweis oder der Reisepass benötigt. Wenn die Namensänderung beim Wohnsitz-Standesamt beantragt wird, muss noch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch vorgelegt werden.

Kann man nach der Scheidung den Nachnamen ändern?

Ein Ehepartner kann nach der Scheidung jederzeit wieder den Ledignamen annehmen. Für diese Änderung des Nachnamens ist keine Frist vorgesehen. Ehepartner sind nach der Scheidung nicht zur Namensänderung gezwungen. Noch verheiratete Ehepartner, die sich im Trennungsjahr befinden, können eine Namensänderung durchführen.

Wie steht die Namensänderung nach der Scheidung im Wege?

Nach Vorlage der Erklärung und aller notwendigen Unterlagen, steht einer Namensänderung nichts mehr im Wege. Die Namensänderung nach der Scheidung bietet nicht nur die Möglichkeit, dass man seinen Geburtsnamen oder vorherigen Nachnamen wieder annimmt. Es gibt auch noch eine dritte Option, die einem ermöglicht einen neuen Nachnamen anzunehmen.

Wann gilt das neue Gesetz zur Namensänderung nach der Scheidung in der Schweiz?

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Januar 2013 gilt das neue Gesetz zur Namensänderung nach der Scheidung in der Schweiz. Das Gesetz sieht vor, dass ein Ehepartner nach der Scheidung jederzeit wieder den Ledignamen annehmen kann. Jedoch sind die Ehegatten nicht dazu gezwungen, ihren Ledignamen wieder anzunehmen. Zudem ist für diese Änderung des Nachnamens keine Frist vorgesehen.

Was ist das wichtigste nach der Scheidung?

Das Wichtigste Nach der Scheidung führen Sie Ihren Ehenamen fort, es sei denn, Sie möchten Ihren Nachnamen ändern. Für eine Namensänderung nach Scheidung muss die Ehe rechtkräftig mit einem Rechtskraftvermerk auf dem Scheidungsbeschluss sein. Die Namensänderung nach Scheidung findet im Standesamt statt.