Kann ich nach d-Arzt zum Hausarzt?

Kann ich nach d-Arzt zum Hausarzt?

Eine Berufskrankheit zählt nicht als Arbeitsunfall. Ein D-Arzt muss dementsprechend nicht aufgesucht werden. Sie können in diesem Fall auch zu Ihrem Hausarzt gehen, welcher Sie zur weiteren Behandlung an einen Facharzt überweisen kann.

Kann man zu jedem Durchgangsarzt gehen?

Im Notfall ist natürlich eine schnelle medizinische Hilfe wichtig und es kann nach einem Arbeitsunfall jede Ärztin und jeder Arzt aufgesucht werden.

Wann muss man zum D-Arzt?

Wer nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin länger als eine Woche behandelt wird oder arbeitsunfähig ist, muss in Deutschland einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, um die Kosten für eine Behandlung über die gesetzliche Unfallversicherung abrechnen zu können.

Was bedeutet Durchgangsarzt zugewiesen?

Ein Durchgangsarzt – kurz: D-Arzt – ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“, der von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine besondere Zulassung erhalten …

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Kann man den D Arzt wechseln?

Wer vom Durchgangsarzt zu einem Facharzt wechseln will, kann das nur per Überweisung an den weiterbehandelnden Kollegen. Im Durchgangsarztbericht an den Versicherungsträger wird auch diese Überweisung vermerkt.

Wann darf ein Hausarzt einen Arbeitsunfall behandeln?

Kleine Unfälle kann auch ein Allgemeinarzt behandeln. Das gilt, wenn Arbeitsunfähigkeit nur am Unfalltag besteht und die Behandlung insgesamt nicht länger als eine Woche dauert.

Hat jedes Krankenhaus einen D-Arzt?

In der Regel gilt jede Unfallambulanz als Durchgangsarzt, wenn der Leitende Arzt die Zulassung als D-Arzt hat. Bei Verdacht oder Vorliegen einer Berufskrankheit kann jeder Arzt aufgesucht werden.

Wie lange schreibt D Arzt krank?

Nach dem 2. Tag geht der Ma zu seinem Hausarzt, dieser schreibt 6 weitere Tage AUB als Folgebescheinigung und ein Kreuz bei „dem Durchgangsarzt zugewiesen“.