Kann ich mich ohne Rechtsanwalt scheiden lassen?

Kann ich mich ohne Rechtsanwalt scheiden lassen?

Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Zumindest ein Ehepartner ist verpflichtet einen Anwalt einzusetzen, für dessen Kosten er verantwortlich ist. Sollten sich die Ehegatten über die Scheidungsfolgen einig sein empfiehlt es sich, die Anwaltskosten zu teilen und eine Doppelbelastung zu umgehen.

Kann man sich bei einer Scheidung selbst vertreten?

Die Zustimmung zur Scheidung kann auch ohne Anwalt erfolgen. Will der Antragsgegner ebenfalls zur Scheidung oder einer Folgesache Anträge stellen, muss auch dieser sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Es gilt Anwaltszwang. Die Scheidung ohne Anwalt selbst einreichen kann man nicht.

Ist die Scheidung auch ohne Anwalt möglich?

Dennoch sind Sie bei Ihrer Scheidung nicht allein. Ihr Scheidungsanwalt begleitet Sie! Die Antwort auf die Frage, ob die Scheidung auch ohne Anwalt geht, hängt davon ab, ob Sie selbst den Scheidungsantrag stellen oder ob Sie dem Scheidungsantrag Ihres Ehepartners lediglich zustimmen. Ganz ohne Anwalt geht es jedenfalls nicht.

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Was sind die häufigsten Fragen zum Scheidungsanwalt?

Eine der häufigsten Fragen bezieht sich dabei auf die Notwendigkeit eines Scheidungsanwalts. Viele Ehepaare sind sich unsicher, ob überhaupt ein Anwalt für die Scheidung benötigt wird. Diese Unsicherheit und Unwissenheit findet sich auch im Internet wieder. Immer wieder entstehen hier Diskussion zu dieser Thematik.

Wann haben sie und ihr Anwalt einen Monat Zeit für die Scheidung?

Für die schriftliche Begründung haben Sie und Ihr Anwalt dann erneut einen Monat Zeit (§ 71 Absatz 2 FamFG). Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn Sie oder Ihr Ehegatte nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses innerhalb eines Monats keine Beschwerde einlegen, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig.

Ist der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt gestellt worden?

Es ist somit gesetzlich vorgeschrieben, dass der Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden darf. Der Ehegatte, der die Scheidung möchte, muss demnach auch einen Rechtsanwalt beauftragen und offiziell von diesem vertreten werden.