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Kann ich meine Aussage bei der Polizei auch schriftlich machen?
Nach § 133 StPO ist ein Beschuldigter zur Vernehmung schriftlich zu laden. § 133 StPO bezieht sich nur auf die Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft.
Kann ich meine Aussage bei der Polizei widerrufen?
Grundsätzlich ja, Sie sind nicht an Ihre Aussagen im Ermittlungsverfahren gebunden. Wenn Sie sich also vor der Polizei belasten, könnten Sie dieser Aussage später in der Gerichtsverhandlung widersprechen, Sie können sie sogar widerrufen.
Wie unterscheiden sich schriftliche Zusagen von der schriftlichen?
Schriftliche Zusagen können sich in verschiedenen Bereichen voneinander unterscheiden. Zum einen in der Form, vor allem aber auch darin, wofür die schriftliche Zusage erteilt wurde und in welchem Verhältnis Sie zu der Person stehen, von der die schriftliche Zusage kam.
Was heißt es in der Überschrift der Äußerung als Beschuldigter?
Im Anschreiben heißt es dann in der Überschrift “Schriftliche Äußerung als Beschuldigter”. Auf dem anliegenden “Äußerungsbogen Beschuldigter” soll sich der Verdächtige nun umfassend erklären. Wer seine Rechte kennt, hat an dieser entscheidenden Stelle die Chance, den weiteren Verfahrensverlauf positiv zu beeinflussen.
Ist eine nochmalige Erstellung der schriftlichen Arbeit notwendig?
Eine nochmalige Erstellung der schriftlichen Arbeit samt Präsentation und Diskussion im Wiederholungsjahr ist nicht notwendig, wenn das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ abgeschlossen wurde. Auf Antrag kann auch ein eigenes Zeugnis über das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ ausgestellt werden.
Kann die Zeugenaussage auch geschrieben werden?
Es geht aber auch anders, die Zeugenaussage kann auch geschrieben werden. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten. Es ist tägliche Praxis, dass jemand, der sein Recht durchsetzen möchte, auf jemanden angewiesen ist, der seine Interessen oder Beobachtungen bestätigen kann.