Kann ich eine Marke anmelden die es schon gibt?

Kann ich eine Marke anmelden die es schon gibt?

Es ist richtig, dass man keine Marke anmelden muss, um eine Ware oder Dienstleistung am Markt anbieten zu dürfen. Eine gesetzliche Pflicht zur Anmeldung von Marken gibt es nicht. Wer auf eine Markenanmeldung verzichtet, riskiert allerdings, dass das eigene Markenzeichen (ggf. nach Jahren) von Dritten registriert wird.

Wann können mit gleicher Bezeichnung mehrere Marken eingetragen werden?

Wohlgemerkt: Markenrechtlich kann immer noch eine Kollision vorliegen. Auch Marken können eingetragen werden, wenn identische Marken bereits zuvor eingetragen worden sind. Das Deutsche Patent- und Markenamt kümmert sich nicht um mögliche Kollisionen, sondern überlässt dies den Parteien.

Wann macht eine Markenanmeldung Sinn?

Ratjen: Markenschutz ist wichtig, um die eigene Benutzung des Produkt- und Unternehmensnamens für die Zukunft abzusichern. Ohne Markenschutz besteht immer die Gefahr, dass Dritte die gleiche oder eine ähnliche Marke anmelden und so die eigene Markenbenutzung stören oder sogar verbieten können.

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Was ist ein Warenzeichen?

Erklärung zum Begriff Warenzeichen. Mit einem Warenzeichen haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte (Dienstleistungen, Waren) von Mitbewerbern zu unterscheiden. Dazu kann der Markenname oder das Firmenlogo rechtlich in die Zeichenrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert und somit geschützt werden.

Was ist bei der Eintragung von Warenzeichen zu beachten?

Für die Eintragung eines Warenzeichens ist zu beachten, dass dieses eindeutig ist und nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann (§ 3 Abs. 1 MarkenG); weder allgemeine Angaben (z. zum Unternehmen gehört und gemeinsam mit diesem (oder auch nur mit einem Teil) übertragbar oder vererbbar ist.

Wie kann ein Warenzeichen geschützt werden?

Mit einem Warenzeichen haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte (Dienstleistungen, Waren) von Mitbewerbern zu unterscheiden. Dazu kann der Markenname oder das Firmenlogo rechtlich in die Zeichenrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert und somit geschützt werden.

Wie kann ein Markenzeichen geschützt werden?

Dazu kann der Markenname oder das Firmenlogo rechtlich in die Zeichenrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert und somit geschützt werden. Warenzeichen kommen häufig als Wort- oder Bildmarke, aber auch als eine Kombination von beiden vor. Neuerdings gibt es auch Farb-, Hör- und Geruchsmarken oder Slogans.

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