Kann ich bei Fahrzeugwechsel auch Versicherung wechseln?

Kann ich bei Fahrzeugwechsel auch Versicherung wechseln?

Bei einem Fahrzeugwechsel – wenn Sie etwa Ihren alten Wagen verkaufen und einen neuen erwerben – benötigen Sie grundsätzlich einen neuen Versicherungsvertrag. Hier greift ein Sonderkündigungsrecht. Sie dürfen daher auch während des laufenden Jahres Ihre Kfz-Versicherung wechseln.

Kann man ein Auto abmelden und ein anderes anmelden?

Tipp: Haben Sie bereits ein neues Auto gekauft, können Sie bei der Zulassungsstelle am selben Tag Ihr altes Auto abmelden und ein neues anmelden. Die Zulassungsstelle informiert Ihre Kfz-Versicherung automatisch über die Abmeldung Ihres alten Pkw.

Wie geht es bei einem Autokauf mit der Versicherung?

Nach einem Autokauf wird die Versicherung des Vorbesitzers mit der Umschreibung automatisch auf den Käufer übertragen. Er entscheidet, ob er den Vertrag behält oder einen neuen abschließt. Bist Du selbst der Käufer, hast Du somit freie Versicherungswahl. Hast Du Deinen PKW verkauft, kümmere Dich so früh wie möglich um das Auto ummelden.

LESEN SIE AUCH:   Wie nimmt man Ranitidin ein?

Ist eine bestehende Autoversicherung vorhanden?

Da ein neues Auto noch keine bestehende Versicherung hat, muss der Fahrzeughalter nur einen neuen Versicherungstarif raussuchen, abschließen und den Pkw zulassen. Kaufen Sie sich einen Gebrauchtwagen, der vor kurzem noch für den Straßenverkehr zugelassen war, ist im Zuge des Autokaufs meist eine bestehende Autoversicherung vorhanden.

Wie wird der Vertrag über den Autokauf abgeschlossen?

Konnten Sie sich mit dem Verkäufer einigen, wird der Vertrag über den Autokauf unterschrieben. Der Ablauf endet mit der Übernahme des Fahrzeugs. Um die Zulassung müssen Sie sich häufig nicht kümmern, wenn Sie ein Fahrzeug vom Händler kaufen.

Was ist mit der Kfz-Versicherung des verkauften Autos?

Mit der Kfz-Versicherung des verkauften Autos hat man als Verkäufer anschließend nichts mehr zu tun. Es kann aber trotzdem nicht schaden, ein paar Tage nach dem Verkauf nochmal nachzufragen, ob der Händler seiner Aufgabe nachgekommen ist.