Kann ich bei der Polizei Aussage verweigern?

Kann ich bei der Polizei Aussage verweigern?

Die Entscheidung, vor Ermittlungsbehörden wie der Polizei die Aussage zu verweigern oder nicht, obliegt allein dem Betroffenen. Keine Person ist zur Selbstbezichtigung verpflichtet. Dieses Aussageverweigerungsrecht wird in Paragraph 136 StPO im Rahmen der ersten polizeilichen Vernehmung eingeräumt.

Warum bleibt die Staatsanwaltschaft der Zeuge bei der Polizei?

Gleichzeitig heißt dies jedoch, dass im Falle eines fehlenden Auftrags vonseiten der Staatsanwaltschaft der Zeuge weiterhin nicht verpflichtet ist, bei der Polizei zu erscheinen. Insofern bleibt es bei der alten Rechtslage.

Wie können falsche Angaben bei der Polizei korrigiert werden?

Falsche Angaben bei der Polizei können also im Gerichtssaal korri­giert werden. Dennoch können auch unwahre Angaben gegenüber Polizisten straf­recht­liche Folgen haben. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie für Angeklagte, die lügen: Machen sie falsche Angaben zum Nachteil oder Vorteil Dritter, begehen sie eine Straftat.

Was ist die Pflicht zum Zeugen bei der polizeilichen Vernehmung zu entscheiden?

Die Staatsanwaltschaft hat deshalb einzelfallbezogen über die Pflicht zum Erscheinen eines Zeugen bei der polizeilichen Vernehmung zu entscheiden. Hier hat die Staatsanwaltschaft etwa zu prüfen, ob der Zeuge – wie so häufig – evtl. schon nach Aktenlage faktisch Beschuldigter ist oder im Laufe der Vernehmung zum Beschuldigten werden könnte.

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Wie ist die Staatsanwaltschaft bei der polizeilichen Vernehmung zuständig?

Besonders zu beachten ist, dass der Staatsanwaltschaft auch nach neuem Recht die „Gesamtverantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens“ obliegt – so steht es in der Gesetzesbegründung. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb einzelfallbezogen über die Pflicht zum Erscheinen eines Zeugen bei der polizeilichen Vernehmung zu entscheiden.