Kann ich als Mieter einen Untermietvertrag machen?

Kann ich als Mieter einen Untermietvertrag machen?

Untervermietung ist ein Mietvertrag zwischen Haupt- und Untermieter. Untervermietung ist zulässig, sofern der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Eine Erlaubnis wird trotzdem benötigt. Der Vermieter muss dann aber seine Zustimmung zur Untervermietung geben.

Wie funktioniert das mit einem Untermieter?

Der Untermietvertrag ist ein regulärer Mietvertrag, den der Hauptvermieter nicht genehmigen muss. Im Untermietvertrag verpflichtet sich der Mieter einer Wohnung, dem Untermieter die Wohnung oder einen Teil der Wohnung zu überlassen. Der Untermieter sichert im Gegenzug zu, dafür Miete zu zahlen.

Was gilt für Untervermieter als Mieter?

Ja, wenn der Untervermieter seine Erlaubnis dazu erteilt. Im Grunde gilt für Untermieter das gleiche wie für jeden Mieter: Einen Anspruch auf teilweise Untervermietung kann man als Mieter dann haben wenn ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht, § 553 BGB.

Wann muss ein Untermieter seinen Wohnsitz anmelden?

Dabei sollte die Anmeldung laut Meldepflicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzugsdatum erfolgt sein. Damit ein Untermieter seinen Wohnsitz anmelden kann, muss er nicht nur seinen Untermietvertrag, sondern auch eine Vermieterbescheinigung vorlegen können. Mit dieser Bescheinigung bestätigt der Hauptmieter den Einzug des Untermieters.

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Kann der Vermieter die Untervermietung untersagen?

Fehlt die Erlaubnis und wird trotzdem untervermietet, kann der Vermieter dem Hauptmieter die Untervermietung untersagen mit der Folge, dass der Hauptmieter den Untermietvertrag kündigen muss.

Was sind die Rechte der Untermieter?

Die Rechte der Untermieter bestimmen sich nach den allgemeinen gesetzlichen mietrechtlichen Regelungen, dem Untermietvertrag und ggf. dem Hauptmietvertrag mit oder ohne Hausordnung. Der Hauptmietvertrag und eine Hausordnung sind nur dann vom Untermieter zu beachten, wenn sie wirksam in den Untermietvertrag einbezogen wurden.