Kann ich als Arbeitnehmer per Mail kundigen?

Kann ich als Arbeitnehmer per Mail kündigen?

Nach § 623 BGB muss eine Kündigung des Arbeitsvertrags immer in Schriftform erfolgen, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Auch eine mündliche Kündigung ist rechtlich nicht erlaubt. Dies gilt übrigens sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Wie schickt man eine Kündigung per Post?

Möchten Sie Ihren Mietvertrag kündigen, sollten Sie das Schreiben per EINSCHREIBEN der Deutschen Post verschicken. Beim EINSCHREIBEN erhalten Sie bereits beim Versand einen Nachweis darüber, dass Sie einen Brief an Ihren Vermieter aufgegeben haben.

Was ist eine Kündigung per E-Mail möglich?

Die Textform bedeutet, dass eine Kündigung per E-Mail möglich ist. Die Kündigung muss zwar schriftlich erfolgen. Eine eigenhändige Unterschrift ist jedoch nicht zwingend notwendig. Unter Textform versteht der Gesetzgeber neben den klassischen Briefen auch E-Mails ohne Unterschrift.

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Wie kann ich eine Kündigung kündigen?

1 Machen Sie klar, wer Sie sind und welchen Vertrag Sie kündigen möchten. 2 Sie müssen bei einer Kündigung im Streitfall beweisen können, dass sie zugegangen ist. 3 Speichern Sie die Nachricht auf jeden Fall in Ihrem Postausgang oder drucken Sie sie aus (inklusive der Zieladresse und des Zeitpunkts, zu dem Sie sie verschickt haben).

Wann ist eine wirksame Kündigung zugestellt?

Die gängigste Form der Zustellung einer wirksamen Kündigung ist immer noch der Postweg. Streitpunkt ist jedoch häufig, wann ein Kündigungsschreiben als zugestellt gilt (§ 130 Abs. 1 S.1 BGB). Im Regelfall ist dies der Werktag, an dem der Brief beim Empfänger eingeworfen wird.

Ist der Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet?

Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.

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