Kann ein Rentenbescheid aufgehoben werden?

Kann ein Rentenbescheid aufgehoben werden?

Ein Rentenbescheid ist grundsätzlich ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Dieser kann aufgehoben werden, wenn sich nach § 48 SGB X die Verhältnisse wesentlich geändert haben, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Rentenbescheides galten.

Wie oft bekomme ich den Rentenbescheid?

Die Rentenauskunft Lebensjahr erhalten Sie alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Sie ersetzt die Renteninformation und enthält eine Übersicht aller gespeicherten Versicherungszeiten und Angaben der bisher zu erwartenden Rentenhöhe. Sie können auch Auskunft über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente erhalten.

Was passiert wenn man einen Rentenantrag stellt?

Wird der Rentenantrag bis 3 Monate nach Rentenbeginn gestellt, so hat man keine finanziellen Nachteile. Die Rente wird rückwirkend ab Rentenbeginn gezahlt. Wird der Rentenantrag hingegen erst später als 3 Monate nach Rentenbeginn gestellt, so bekommt man die Rente erst ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.

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Wie kann ich den Rentenanpassungsbetrag erfragen?

Der einfachste Weg, den Rentenanpassungsbetrag zu erfragen: Anruf bei der Deutschen Rentenversicherung (Service-Telefon) mit der Bitte, Ihnen den aktuellen Rentenanpassungsbetrag mitzuteilen. Die Antwort kommt schriftlich innerhalb weniger Tage. Sie erreichen die zuständige Stelle unter dem

Wie können sie einen neuen Rentenbeginn wählen?

Sie können selbstverständlich auch einen anderen Rentenbeginn nach dem 01.07.2014 wählen. Am besten Sie klären mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter ab, ob ein einfaches Schreiben bezüglich des neu gewählten Rentenbeginns reicht, oder ob Sie tatsächlich den Rentenantrag zurücknehmen und die Rente neu beantragen müssen.

Wie kann ich meinen Rentenbescheid zurücknehmen?

natürlich können sie ihren rentenantrag zurücknehmen!! sollte schon ein rentenbescheid erteilt worden sein, ist die rücknahme innerhalb der rechtsbehelfsfrist (ein monat) jederzeit möglich.

Wie können sie die Löhne in die Rentenkasse einzahlen?

Sie können jederzeit damit beginnen, in die Rentenkasse einzuzahlen. Am besten Sie wenden sich hierzu an den Steuerberater Ihres Arbeitgebers, der die Löhne bearbeitet und teilen ihm mit, dass Sie ab sofort „aufstocken“ möchten.

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