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Kann ein Polizist die Geschwindigkeit schätzen?
Die Feststellung der Geschwindigkeit (hier Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich) eines Kfz durch Schätzung eines Polizeibeamten ist möglich; diesen Schätzungen ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen.
Kann man Geschwindigkeit schätzen?
So sehr es manchen verwundern mag, in bestimmten Fällen ist es auch der deutschen Polizei erlaubt, Geschwindigkeitsverstöße durch Schätzung zu ermitteln. Die häufigste Fallgruppe für polizeiliche Geschwindigkeitsschätzungen sind dabei Verstöße, bei denen es nicht auf eine konkrete Geschwindigkeit ankommt.
Wann darf Polizei Geschwindigkeit überschreiten?
Die Polizei darf im Einsatz zwar schneller fahren als erlaubt, „jedoch nur so schnell wie die Dringlichkeit erfordert“, so Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline. 80 km/h sind eine Überschreitung von 60 Prozent, das befand das Gericht als unangemessen hoch und nicht umsichtig genug.
Wie lang sind die Angaben zur Person im Bußgeldverfahren?
Die Angaben zur Person sind Pflicht! Die Frist in der Sie den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ausfüllen müssen, beträgt in der Regel eine Woche. Der Betroffene ist verpflichtet den Bogen mitsamt den Angaben zu seiner Person zurückzusenden (§ 111 OwiG).
Was sind Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße?
Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße zählen u.a. zu solchen Verstößen im Straßenverkehr. Der Anhörungsbogen ist vor allem dafür da, dem Fahrer grundsätzlich die Gelegenheit zu geben, sich zu der Sache zu äußern. Der Anhörungsbogen enthält alle wichtigen Informationen zum Tatbestand.
Kann die Polizei eine Anhörung im Bußgeldverfahren vornehmen?
Schon am Ort des Geschehens kann die Polizei eine Anhörung im Bußgeldverfahren vornehmen. Doch zum Schutze der Selbstbelastung haben Sie im Wesentlichen das Recht zu schweigen. Dies sollten Sie auch in Anspruch nehmen. Vor allem dann, wenn Sie planen, in der Angelegenheit einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Ist die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechtlich zulässig?
Die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch bloße Schätzung von Beobachtern ist grundsätzlich rechtlich zulässig, unterliegt jedoch aufgrund der einer solchen Bewertung anhaftenden erheblichen Ungenauigkeit strengen Anforderungen und ist grundsätzlich nur mit erheblicher Zurückhaltung als verlässlich anzusehen.