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Kann ein Nachbar den Rückschnitt einer Hecke verlangen?
Jeder Nachbar kann vom anderen verlangen, dass Anpflanzungen, die die erforderlichen Abstände nicht einhalten, zu beseitigen oder zu versetzen bzw. Hecken zurückzuschneiden sind. Insoweit ist jedoch die Verjährungsfrist des § 47 NachbG NRW zu berücksichtigen (siehe dazu unten).
Für welche Grundstücksgrenze bin ich zuständig?
Wenn Sie sich also auf die Straße stellen und auf Ihr Grundstück schauen, müssen Sie sich um den Zaun kümmern, der Ihr Grundstück auf der rechten Seite Ihres Hauses vom Nachbargrundstück trennt. Für den linken Zaun dagegen ist entsprechend Ihr linker Nachbar zuständig.
Was ist für die Hecke verantwortlich?
Für die Hecke ist der verantwortlich, auf deren Grundstück die Hecke steht. Unser Grundstück ist von einer Hecke umgeben, und wir haben an der Stirnseite, rechts und links Nachbarn. Der linke Nachbar verlangt von uns den Rückschnitt auf seiner Seite, so haben wir dort auch zu schneiden.
Wie ist die Hecke auf der Grenze?
Grundsätzlich ist der für die Hecke verantwortlich, auf dessen Grundstück die Stämme (quasi der Ursprung der Pflanzen) stehen. Normalerweise haben die Zweige von Nachbars Hecke auch an der Grenze zu enden, d.h. nicht in mein Grundstück hineinzuragen. Eine offizielle Regel, falls die Hecke auf der Grenze steht, gibt es nicht.
Was ist die ordnungsgemäße Pflege der Hecke?
Zur ordnungsgemäßen Pflege der Hecke ist der jeweilige Eigentümer verpflichtet, auf dessen Grundstück die Hecke gepflanzt ist. Wenn die von Ihnen beschriebene Hecke auf dem Grundstück der Nachbarin angepflanzt ist, ist diese auch verpflichtet, die Hecke zu pflegen, und besonders auch regelmäßig zurückzuschneiden.
Ist die Maximalhöhe einer Hecke gesetzlich geregelt?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Maximalhöhe von Hecken. Die Abstandsregelungen sind lediglich in einigen Bundesländern nicht für Hecken über einer bestimmten Höhe geklärt. Die Maximalhöhe einer Hecke als Grundstücksbegrenzung ergibt sich in fast allen Bundesländern aus dem Abstand zum Nachbargrundstück.