Kann ein Kaufvertrag uber Internet zb in einem Webshop wirksam abgeschlossen werden?

Kann ein Kaufvertrag über Internet zb in einem Webshop wirksam abgeschlossen werden?

Wird im Shop ein falscher Preis angezeigt, hat der Käufer keinen Anspruch, die Ware auch zu dem Preis geliefert zu bekommen. Fällt dem Verkäufer der Fehler allerdings nicht auf, kommt ein rechtskräftiger Online-Kaufvertrag zustande, sobald er die Ware zum angegebenen Preis ausliefert.

Kann man die Ware zu dem falschen Preis verkaufen?

So könnte man meinen, der Ladeninhaber muss die Ware zu dem falsch ausgezeichneten Preis verkaufen, wenn der Käufer an der Kasse auf diesen Preis besteht. Allerdings sehen die Gerichte in den Preisschildern noch eben kein rechtsverbindliches Angebot des Ladeninhabers. Vielmehr liegt lediglich eine sogenannte „ invitatio ad offerendum“ vor.

Kann ich Widerspruch gegen eine angekündigte Preiserhöhung einlegen?

Dein Einwand gegen eine angekündigte Preiserhöhung. Kündigt Dir ein Vertragspartner eine Preiserhöhung an und ist diese Preisanhebung Deiner Meinung unangemessen, kannst Du Widerspruch einlegen. (Strenggenommen ist der Begriff Widerspruch nicht richtig, denn Widerspruch kannst Du nur gegen einen Verwaltungsakt einlegen.

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Wie kann ich den angekündigten Aufschlag beanstanden?

Um den angekündigten Aufschlag zu beanstanden, reicht ein einfaches Schreiben aus. Darin solltest Du zum einen erklären, dass Du mit den höheren Preisen nicht einverstanden bist. Zum anderen solltest Du ausführen, warum die Preisanhebung aus Deiner Sicht nicht gerechtfertigt ist. Eine verbindliche Frist, die Du einhalten musst, gibt es nicht.

Kann man dich ernst nehmen mit der Preiserhöhung?

Falls man Dich nicht ernst nimmt, dann kannst Du Dich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Bist Du sicher, dass Dein Geschäftspartner mit seiner Preiserhöhung nicht durchkommen wird, kannst Du die Zahlung der höheren Preise verweigern.