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Kann ein Insolvenzantrag beim Landgericht eingereicht werden?
Die Antwort findet sich in § 2 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Es gilt Folgendes: Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig.
Wann kann ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Antragspflicht. Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag zu stellen. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.
Wie beginnt ein privates Insolvenzverfahren?
Ein privates Insolvenzverfahren beginnt im Ablauf mit der Einsetzung des Insolvenzverwalters durch das Gericht. Dieser erstellt eine Insolvenztabelle und pfändet zu diesem Zweck den pfändbaren Teil des Vermögens des Schuldners. Sind pfändbare Besitztümer vorhanden, werden diese veräußert.
Wie wird das Verfahren Insolvenzverwalter durchgeführt?
Das Verfahren kann das Ziel haben, das Vermögen von Insolvenzfirmen zu veräußern und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Diese Schritte werden vom Insolvenzverwalter durchgeführt. Er kündigt sämtliche bestehenden Verträge und zum Schluss der Firmeninsolvenz wird das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht.
Kann man sich ans Insolvenzgericht wenden?
Insolvenz anmelden: Einzelunternehmen & Co müssen sich ans Insolvenzgericht wenden. Das Verfahren kann das Ziel haben, das Vermögen von Insolvenzfirmen zu veräußern und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Diese Schritte werden vom Insolvenzverwalter durchgeführt.
Wie sind die betroffenen Gläubiger bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehalten?
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch gerichtlichen Beschluss sind die betroffenen Gläubiger dann im eigenen Interesse gehalten, zügig ihre Forderungen durch Anmeldung zur Insolvenztabelle geltend zu machen, um bei späteren Ausschüttungen aus der Insolvenzmasse nicht leer auszugehen.