Kann ein Glaubiger eine Ratenzahlung ablehnen?

Kann ein Gläubiger eine Ratenzahlung ablehnen?

Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens und kann demzufolge die Ratenzahlungen bewilligen, befristen, ablehnen oder unter Bedingungen stellen. Diese Vorgaben können bereits mit dem Vollstreckungsauftrag erteilt werden und müssen vom Gerichtsvollzieher gem. § 114a Nr. 5 GVGA beachtet werden.

Kann ich den Betrag aus der Zwangsvollstreckung auch in Raten zahlen?

Schuldner, die eine Vollstreckungsankündigung erhalten haben, können ihre Schulden begleichen, um die drohende Zwangsvollstreckung abzuwenden. Wer offene Forderungen nicht begleichen kann, hat die Möglichkeit, sich mit seinen Gläubigern auf eine Ratenzahlung oder Stundung zu einigen.

Wie funktioniert die Kontopfändung bei der Bank?

Die Kontopfändung ist eine wirksame Methode für Gläubiger, um an das Geld eines säumigen oder zahlungsunwilligen Schuldners zu gelangen. Sobald der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank eingegangen ist, sollte der Schuldner Maßnahmen einleiten gegen die Kontopfändung – möglichst vor Ablauf der obligatorischen vier Wochen.

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Wann kann der Gläubiger die Kontopfändung beantragen?

Nach der Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner zwei Wochen Zeit für eine Reaktion. Lässt er diese Frist ungenutzt verstreichen, folgt in der Regel ein Vollstreckungsbescheid. Auf diesen ist ebenfalls innerhalb von zwei Wochen zu reagieren, ansonsten kann der Gläubiger die Kontopfändung beantragen.

Kann der Schuldner ein Pfändungsschutzkonto aufheben?

Der Schuldner kann ein Pfändungsschutzkonto einrichten, die Kontopfändung selbst jedoch nicht aufheben. Eine Aufhebung ist nur seitens des Gläubigers möglich. Dieser hat die Möglichkeit, die Kontopfändung aufzuheben oder ruhend stellen zu lassen, wenn er mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbart.

Wie gilt der Pfändungsschutz bei Kontopfändung?

Zwar gilt auch bei der Kontopfändung der gesetzliche Pfändungsschutz, allerdings muss sich der Schuldner selbst darum bemühen. Den schnellsten und einfachsten Schutz gewährt ein Pfändungsschutzkonto. Dieses schützt automatisch einen monatlichen Freibetrag, der jedoch nicht identisch ist mit der Pfändungsfreigrenze laut Pfändungstabelle.