Kann ein Auto mehrere Eigentumer haben?

Kann ein Auto mehrere Eigentümer haben?

Antwort: Wussten Sie, dass an einem einzigen Fahrzeug bis zu vier verschiedene Personen beteiligt sein können? Halter und Eigentümer müssen nämlich nicht zwangsläufig identisch sein. Zwar ist der Halter in der Regel auch Versicherungsnehmer der Kfz-Versicherung, aber auch hier gibt es Ausnahmen.

Kann ein Auto zwei Besitzer haben?

Als Fahrzeughalter gilt in Deutschland diejenige Person, welche als Halter im Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter können also durchaus zwei unterschiedliche Personen sein. Zumeist ist der Fahrzeughalter zudem auch der Versicherungsnehmer eines PKWs. Dies ist allerdings keine Pflicht.

Wer ist der Eigentümer des Autos?

Der darin eingetragene Halter ist die für das Auto verantwortliche Person (TÜV, Steuer, Knöllchen…), muss aber keineswegs der Eigentümer sein. Dieser ist immer derjenige bzw. sind diejenigen, die im Kaufvertrag stehen. In diesem wird alles geregelt, was mit den Eigentumsverhältnissen zu tun hat.

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Ist der Eigentümer eines Fahrzeugs eingetragen oder nicht?

Der Besitz ist jedoch nicht mit Eigentum zu verwechsel- und der Fahrzeugbrief ist nur eine Beweisurkunde; demzufolge kann er auch keine Eigentumsübertragung vornehmen. Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.

Hat die Eintragung im Fahrzeugschein nichts mit dem tatsächlichen Eigentümer zu tun?

Dass die Eintragung im Fahrzeugschein, sowie der Abschluss der Kfz-Versicherung nichts mit dem Eigentum am Fahrzeug zu tun haben, ist den meisten aus der Praxis bekannt. Jedoch sagen auch die Eintragung im Fahrzeugbrief und noch nicht einmal die Angabe des Käufers im Kaufvertrag etwas über den tatsächlichen Eigentümer aus.

Was entscheidet der Ehegatte über das Eigentum eines Kraftfahrzeugs?

Über das Eigentumtumsverhältnis des Wagens entscheidet in der Regel die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Hat ein Ehegatte das Kraftfahrzeug – Auto, Motorrad, Van u.a. – während der Ehezeit allein finanziert und den Kaufvertrag allein unterzeichnet, befindet es sich in der Regel in seinem alleinigen Eigentum.

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