Kann ein Arbeitgeber Kundigungsfrist verlangern?

Kann ein Arbeitgeber Kündigungsfrist verlängern?

Besonders zu beachten ist, dass die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers in keinem Fall länger sein darf als die des Arbeitgebers. Im Fall der Verlängerung der Kündigungsfrist des Arbeitgebers durch lange Betriebszugehörigkeit gilt dann die gleiche Frist für den Arbeitnehmer.

Wann kündigen bei 4 Wochen Frist?

Das Gesetz sieht für einen Arbeitgeber grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats vor (§ 622 Abs. 1 BGB). Diese Frist gilt auch dann, wenn der letzte Tag im Monat ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.

Wie muss ein Arbeitnehmer kündigen?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 623 BGB) sieht vor, dass die Arbeitnehmerkündigung schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben werden muss. Sie können Ihr Arbeitsverhältnis also nicht auf elektronischem Wege zum Beispiel per E-Mail kündigen.

Wie lange kann sich die Kündigungsfrist verlängern?

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Bis wann verlängert sich die Kündigungsfrist? ab dem sechsten Dienstjahr maximal 180 Tage.

Wann kann ich mein Arbeitsverhältnis kündigen?

Antwort vom Anwalt. Laut meinem Arbeitsvertrag kann ich mein Anstellungsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen (gesetzliche Kündigungsfrist). Nun möchte ich meinem Arbeitgeber Anfang Mai meine Kündigung vorlegen, diese aber erst mit Wirkung zum 31.07.09, also knapp 2 Monate früher als notwendig.

Ist es zwingend erforderlich, die Arbeit einzustellen und verweigern zu können?

Rechtlich besteht bei Nichteinhaltung zwingend geltender Arbeitsschutzregelungen zwar die Möglichkeit, die Arbeit einzustellen bzw. zu verweigern und trotz alledem die Vergütung weiter zu erhalten.

Ist eine Kündigung ohne Abmeldung gerechtfertigt?

Diese ist hier auch auf jeden Fall gerechtfertigt, denn ohne Abmeldung ist ein Verlassen des Arbeitsplatzes ein schwerer Vertrauensbruch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die sichere Variante wäre beide Arbeitnehmer schriftlich abzumahnen und bei Verstoß die fristlose Kündigung anzudrohen und diese bei nochmaligem Verstoß auch auszusprechen.

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Ist eine Kündigung seitens des Arbeitgebers denkbar?

Eine Kündigung seitens des Arbeitgeber als Reaktion auf Ihre Kündigung wäre daher nur dann denkbar, wenn er aufgrund anderer Umstände ohnehin in der Lage wäre, Ihnen derzeit zu kündigen.