Kann ein 17-jahriger einen Kaufvertrag unterschreiben?

Kann ein 17-jähriger einen Kaufvertrag unterschreiben?

Wenn Sie sich also fragen „Darf ein 17-jähriger einen Kaufvertrag unterschreiben?“, dann ist die Antwort: Nicht ohne die Zustimmung der Eltern. Außerhalb des Taschengeldparagraphen sind Kaufverträge nur gültig, wenn die Eltern dem Geschäft im Voraus zugestimmt haben oder es nachträglich genehmigen.

Was sind die vertraglichen Ansprüche für den minderjährigen?

Im Rahmen der vertraglichen Ansprüche ist der Schutz des Minderjährigen durch die §§ 106 ff. BGB gewährleistet, da die Willenserklärung des Minderjährigen nur wirksam wird, wenn sie lediglich rechtlich vorteilhaft ist oder die Eltern vorher eingewilligt oder das Rechtsgeschäft nachträglich genehmigt haben. II. Quasivertragliche Ansprüche

Ist der Vertrag mit dem Minderjährigen nicht abgeschlossen?

Stimmen die Eltern dem Vertrag jedoch nicht zu, wird die Situation so behandelt, als wäre der Vertrag nie abgeschlossen worden: beide Parteien können ihre Leistungen zurückfordern. Für unentgeltliche Verträge, welche dem Minderjährigen einen Vorteil bringen, ist keine Einwilligung der Eltern nötig ( Art. 19 Abs. 2 ZGB ).

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Ist ein Minderjähriger in der Geschäftsfähigkeit beschränkt?

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.

Warum gelten Minderjährigen als Minderjährigen?

Personen, welche weniger als 18 Jahre alt sind, gelten als Minderjährige. Sie sind gemäss Gesetz nur beschränkt handlungsfähig. Deshalb sind Verträge, die von Minderjährigen abgeschlossen werden, gemäss Art. 19 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) nur schwebend wirksam, also nicht definitiv.