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Kann ein 14 jähriger Beschuldigter sein?
Die Strafmündigkeit beginnt in Deutschland ab dem 14. Lebensjahr. Ermittlungsverfahren gegen Minderjährige, also 14- bis 18-jährige Beschuldigte stellen einen zahlenmäßig nicht unbedeutenden Anteil an den insgesamt geführten Verfahren dar. Delinquentes Verhalten ist „jugendtypisch“.
Kann ein Verwandter Zeuge sein?
Grundsätzlich sind auch Ehepartner, Eltern, Kinder oder sonstige nahe Verwandte zulässige Zeugen im Zivilprozess. Das gleiche gilt für Mitarbeiter eines Unternehmens, wenn das Unternehmen Kläger oder Beklagter eines Prozesses ist.
Wer kann Zeuge im Zivilprozess sein?
Zeuge kann grundsätzlich jede natürliche Person (grundsätzlich auch Minderjährige) sein, die zu Behauptungen im Rechtsstreit möglicherweise etwas aussagen kann. Im Zivilprozess müssen Zeugen durch die Partei, die sich davon einen Vorteil verspricht, allerdings ausdrücklich mit Name und ladungsfähiger Anschrift benannt werden.
Wie kann die Zeugenstellung erreicht werden?
Auch kann die Zeugenstellung durch die Abtretung des Anspruches oder die Abberufung als Geschäftsführer erreicht werden. um nun nachzuweisen, dass ein als Zeuge benanntes Familienmitglied zwischenzeitlich (auch) Geschäftsführer geworden ist und damit als Zeuge nicht mehr vernommen werden kann.
Welche Rechte und Pflichten hat der Zeuge bei seiner Aussage?
Die Rechte und Pflichten des Zeugen bei seiner Aussage. Dabei ist er zur Wahrheit verpflichtet, worüber er in der Verhandlung durch den Richter ausdrücklich belehrt wird. Im Falle einer Falschaussage macht der Zeuge sich strafbar und kann mit mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.
Wer ist Zeuge des Rechtsstreites?
Als Zeuge kommt nur diejenige Person in Betracht, die nicht Partei des Rechtsstreites ist und nicht als Partei vernommen werden kann.