Kann die Probezeit im öffentlichen Dienst verlängert werden?
B. verkürzte) Probezeit einvernehmlich innerhalb der ersten sechs Monate unproblematisch zumindest (vgl. § 623 Abs. 4 TVöD) auf bis zu sechs Monate verlängert werden, selbst wenn eine vereinbarte kürzere Probezeit bereits abgelaufen war, da hierdurch Kündigungsschutzvorschriften nicht umgangen werden.
Unter welchen Bedingungen kann sich die Probezeit verlängern?
Wie bereits erwähnt, darf die Probezeit maximal sechs Monate lang dauern. Nach Ablauf dieser Zeit greift die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Eine Verlängerung der Probezeit über sechs Monate hinaus ist daher in der Regel nicht möglich.
Wie lange ist die Probezeit im öffentlichen Dienst?
sechs Monate
Im Geltungsbereich des TVöD ist das die Regel. Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD gelten die ersten sechs Monate der Beschäftigung als Probezeit, soweit nicht eine kürzere Zeit vereinbart ist.
Ist die Verlängerung der Probezeit zu verlängern?
Die jeweilige Formulierung zur Verlängerung der Probezeit könnte sich an folgendem Beispiel orientieren: Sollte der Arbeitnehmer während der Probezeit länger als zwei Monate nicht in der Lage sein, die Arbeitsleistung zu erbringen (etwa wegen Arbeitsunfähigkeit ), so ist die Probezeit zu verlängern.
Kann der Arbeitgeber die Probezeit verlängern?
Arbeitgeber können die Probezeit allerdings nur verlängern, wenn der Arbeitnehmer dem zustimmt. In diesem Fall bedarf es einer entsprechenden Änderung in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit im Arbeitsvertrag.
Warum muss die Probezeit unterbrochen werden?
Die Probezeit muss für einen längeren Zeitraum unterbrochen worden sein, z. B. weil der Azubi krank war. Dabei gilt die Grundregel: Um die Probezeit zu verlängern, muss sie mehr als ein Drittel ausgefallen sein. Beachten Sie: Beide Voraussetzungen müssen für die Möglichkeit einer Verlängerung der Probezeit erfüllt sein, keineswegs nur eine!
Ist die Probezeit länger als zwei Monate?
Sollte der Arbeitnehmer während der Probezeit länger als zwei Monate nicht in der Lage sein, die Arbeitsleistung zu erbringen (etwa wegen Arbeitsunfähigkeit), so ist die Probezeit zu verlängern. Maßgeblich ist der Zeitraum der Unterbrechung.”.