Kann der Vermieter seinen Partner nicht in seine Wohnung aufnehmen?
Der Mieter darf seinen Partner grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Vermieters in seine Wohnung aufnehmen. Der Vermieter muss dem Zuzug des Partners jedoch grundsätzlich zustimmen. Der Vermieter kann dem Einzug des Partners widersprechen, wenn dieser für ihn unzumutbar ist oder der Wohnraum überbelegt wäre.
Kann der Vermieter dem Einzug des Partners widersprechen?
Der Vermieter kann dem Einzug des Partners widersprechen, wenn dieser für ihn unzumutbar ist oder der Wohnraum überbelegt wäre. Handelt es sich bei dem Partner um einen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, so braucht der Mieter keine Erlaubnis seines Vermieters.
Wie muss der Vermieter die Aufnahme des Partners erlauben?
Der Mieter muss daher unbedingt mit seinem Vermieter in Kontakt treten, diesen über den Einzug des Partners informieren und ihn bitten, den Partner in die Wohnung aufnehmen zu dürfen. Hierbei muss er den Vermieter auch die Daten seines Partners mitteilen. In den meisten Fällen muss der Vermieter die Aufnahme des Partners erlauben.
Hat der Vermieter keine Erlaubnis für den Mieter?
Handelt es sich bei dem Partner um einen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, so braucht der Mieter keine Erlaubnis seines Vermieters. Er muss den Vermieter lediglich über den Zuzug informieren. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis rechtswidrig, so kann der Mieter kündigen oder auf Erlaubnis klagen.
Ist der Einzug eines Familienmitglieds zum Mieter erforderlich?
Einzug eines Familienmitglieds zum Mieter in die Wohnung – Überbelegung ist zu vermeiden Die Wohnung muss immer ausreichend groß sein, der Zuschnitt, die Raumaufteilung dafür geeignet und es darf nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen. Einzug der Eltern oder Schwiegereltern in die Wohnung des Mieters – Erlaubnis erforderlich?