Kann der Insolvenzverwalter die Immobilie freihandig verkaufen?

Kann der Insolvenzverwalter die Immobilie freihändig verkaufen?

Damit wird dem Verwalter die Möglichkeit genommen, die Immobilie freihändig zu verkaufen, im Falle der Zwangsverwaltung kann die Bank die Mieten für sich vereinnahmen. Allerdings kann der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen die Einstellung der Liegenschaftsvollstreckung durch die Bank erreichen (Paragrafen 30d, 153b ZVG).

Kann der Insolvenzverwalter die Freigabe befürchten?

Der Insolvenzverwalter sieht in der Folge den Verkaufserlös generell als gefährdet an und wird sich eher für eine Freigabe entscheiden, da er den Verwaltungsaufwand einer Zwangsversteigerung vermeiden möchte. Haben Sie die Freigabe erreicht, brauchen Sie die Pfändung Ihres Eigenheims nicht länger zu befürchten.

Wie kann ich mein Eigenheim trotz Insolvenz behalten?

Es gibt eine Möglichkeit, Ihr Eigenheim trotz Insolvenz zu behalten. Dazu muss eine sogenannte Freigabe durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Die Freigabe betrifft Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören und mit Herauslösung aus der Insolvenzmasse wieder Teil Ihres insolvenzfreien Vermögens werden.

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Wie wurde die Immobilie des Insolvenzschuldners finanziert?

Die Immobilie des Insolvenzschuldners Herr S. wurde komplett durch einen Kredit der B-Bank finanziert. Die B-Bank hat im Gegenzug und zur Absicherung des Kredits eine Grundschuld in Höhe des gesamten Grundstückswerts im Grundbuch eintragen lassen.

Was ist die größte Sorge bei einer Privatinsolvenz?

In dieser Lage gilt die größte Sorge oft dem Schicksal ihrer selbst genutzten Immobilie bei einer möglichen Privatinsolvenz. Grundsätzlich sind Immobilien vollumfänglich Teil der Insolvenzmasse. Dies bedeutet, sie können vom Insolvenzverwalter gepfändet und in der Folge zwangsversteigert werden.

Wie kann der Insolvenzverwalter die Masse mehren?

Der Verwalter kann dadurch sogar die Masse mehren, auch wenn die Immobilie über Wert belastet ist. Zum einen wird in der Praxis oftmals eine sogenannte „kalte Zwangsverwaltung“ vereinbart. Das heißt, der Insolvenzverwalter betreut auch weiterhin die Immobilie und zieht den Mietzins nach Abzug der Kosten für den Grundpfandgläubiger ein.