Kann der Arbeitnehmer keinen allgemeinen Kundigungsschutz besitzen?

Kann der Arbeitnehmer keinen allgemeinen Kündigungsschutz besitzen?

Wenn der Arbeitnehmer keinen allgemeinen Kündigungsschutz besitzt, wenn er also nicht in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern über ein halbes Jahr lang beschäftigt ist, kann der Arbeitgeber sogar ohne Grund und damit auch ohne vorherige Abmahnung kündigen.

Warum benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund?

Der Arbeitgeber benötigt für eine Kündigung immer einen Kündigungsgrund. Dies ist so nicht richtig. Einen Kündigungsgrund benötigt der Arbeitgeber nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt oder wenn der betroffene Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz bspw. als Schwerbehinderter, Mutter oder Betriebsrat besitzt.

Ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt?

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt das Arbeitsrecht auch dann, wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgt. Diese müssen sich durch ihre Dringlichkeit auszeichnen und stellen nicht den einzigen Fallstrick bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber dar.

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Ist der Arbeitgeber einverstanden mit den Änderungen zum Arbeitsvertrag?

Der Arbeitgeber hat demzufolge nicht das Recht, gegen den Willen seiner Mitarbeiter Änderungen zum Arbeitsvertrag hinzuzufügen. Diese beziehen sich meist auf die Regelungen zu Gehalt, Arbeitsort oder Arbeitszeit. Ist der betroffene Arbeitnehmer mit den Änderungen einverstanden, steht dem Ganzen in der Regel nichts im Wege.

Kann die Arbeitszeit einfach verschoben werden?

Darf die Arbeitszeit einfach durch meinen Chef verschoben werden?“ Antwort: Schauen Sie zunächst in Ihren Vertrag. Dort wird allerdings in den seltensten Fällen eine genaue Uhrzeit festgelegt sein. Andernfalls gilt auch hier der § 106 Gewerbeordnung.

Was muss der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung beachten?

Nicht einmal bei einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber den Grund für die Kündigung im Kündigungsschreiben angeben. Lediglich auf Verlangen des Arbeitnehmers muss er ihm unverzüglich schriftlich den Grund für die fristlose Kündigung mitteilen. Tut er das nicht, so macht dies die Kündigung aber nicht unwirksam.

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