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Kann der Arbeitgeber vorschreiben wie lange ich Pause machen muss?
Die im ArbZG festgelegten Pausenzeiten sind Mindestanforderungen. Im Rahmen seines Direktionsrechtes darf der Arbeitgeber grundsätzlich die zeitliche Lage der Ruhepausen anordnen, solange er die Vorschriften des ArbZG einhält und diese den arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen nicht entgegenstehen.
Wann wird mir die Pause abgezogen?
Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden muss eine Arbeitspause von mindestens 30 Minuten genommen werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben. Beträgt die Unterbrechung weniger als 15 Minuten, zählt diese Arbeitsunterbrechung zur Arbeitszeit.
Wie lange darf der Arbeitgeber Pausen aufteilen?
Diese Pausen darf der Arbeitgeber auch in Zeitabschnitte aufteilen, wobei die einzelne Pause wenigstens 15 Minuten lang sein muss. Arbeitnehmer dürfen dabei nicht länger als sechs Stunden ohne eine Pause beschäftigt werden.
Natürlich darf jeder Chef seinen Mitarbeitern auch zeitlich umfangreichere Pausen gestatten. Frage: Darf der Chef seinen Mitarbeitern verbieten, während der Mittagspause das Büro oder Betriebsgelände zu verlassen? Antwort: Nein. Jeder Mitarbeiter darf während seiner Mittagspause nicht nur tun, was er will, sondern auch wo er es will.
Wie kann ich die Pausen fest einarbeiten?
Das schafft den Anreiz, die Pause auch zu nehmen. Weiteres konsequentes Nichteinhalten der Pause kann dann geahndet werden. In die Gleitzeitprogramme kann man doch die Pausen fest einarbeiten.
Was müssen Arbeitgeber für die Einhaltung der Pausen rechnen?
Arbeitgeber, die die Einhaltung der Pausen nicht gewährleisten, müssen daher mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Nach sechs bis neun Stunden Arbeitszeit stehen Ihnen nach dem Arbeitsrecht Pausen von mindestens 30 Minuten zu.