Kann der Arbeitgeber mich zwingen unbezahlten Urlaub zu nehmen?

Kann der Arbeitgeber mich zwingen unbezahlten Urlaub zu nehmen?

Unbezahlten Urlaub kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht anordnen. Sogenannte Feierschichten, also die Verkürzung der Arbeitszeit, können Arbeitgeber und Betriebsrat jedoch nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG betrieblich vereinbaren.

Kann der Vorgesetzte Urlaub anordnen?

Die Frage, wer über den Urlaubszeitraum entscheidet, ist in § 7 Abs. 1 BUrlG geregelt. Danach sind die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, soweit dem dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Hier kann der Arbeitgeber einseitig anordnen, den Urlaub zu nehmen.

Kann der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen seinen Urlaub abholen?

Bricht der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen seinen Urlaub ab, muss die Firma sämtliche Kosten dafür tragen. Die durchgearbeiteten Urlaubstage darf der Mitarbeiter später nachholen – oder aber der Arbeitgeber muss ihn bezahlen.

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Kann der Arbeitnehmer sich selbst beurlauben?

Dann muss er aber auch ohne besondere Vereinbarung die dem Arbeitnehmer entstandenen Kosten für die Verlegung oder Absage des Urlaubs erstatten. Beschäftigte dürfen sich aber nicht einfach so selbst beurlauben, wenn der Arbeitgeber den beantragten Urlaub nicht gewährt oder widerruft.

Warum muss der Arbeitgeber die Urlaubswünsche der Beschäftigten berücksichtigen?

Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche der Beschäftigten bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubes berücksichtigen. Allerdings gilt dies nicht, wenn dringende betriebliche Belange, wie beispielsweise ein hoher Auftragsbestand, dem entgegenstehen oder unter sozialen…

Was ändert die arbeitsrechtlichen Regelungen zum Urlaub?

Prinzipiell ändert Kurzarbeit nichts an den grundlegenden arbeitsrechtlichen Regelungen zum Urlaub. Hier gilt: Nach Paragraf 7 BUrlG hat der Arbeitgeber bei der Festlegung der Lage des Urlaubs die Wünsche der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.