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Kann der Arbeitgeber Gehalt zurückfordern?
Ja, er darf grundsätzlich zu viel gezahltes Entgelt zurückfordern. Der Grund für die Überzahlung spielt keine Rolle: Es kommt nicht darauf an, ob er wegen eines Irrtums zu viel gezahlt hat oder der Arbeitnehmer ihn getäuscht hat, etwa in Bezug auf die Arbeitszeit.
Was bedeutet Gehalt unter Vorbehalt?
Mit einer Vorbehaltszahlung will der Arbeitgeber erreichen, dass der Arbeitnehmer daran gehindert ist, vermeintlich ausstehende Gehälter einzuklagen. Der Arbeitgeber kommt so nicht in Schuldnerverzug und muss auch keine Zinsen zahlen, wenn sich später herausstellt, dass der Arbeitnehmer Recht hat.
Was passiert wenn mein Arbeitgeber zuviel Geld überwiesen?
Das heißt: Der Arbeitnehmer muss den Betrag, der sein vereinbartes Gehalt übersteigt, zurückzahlen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer selbst bemerkt, dass mit seiner Gehaltsabrechnung etwas nicht stimmt. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber das überzahlte Gehalt auch auf gerichtlichem Weg zurückfordern.
Kann der Arbeitnehmer nach langer Zeit das Gehalt zurückfordern?
Allerdings kann der Arbeitgeber nicht erst nach langer Zeit das zu viel gezahlte Gehalt zurückfordern. Hat der Arbeitnehmer die Summe dann bereits ausgegeben, so kann sich der Arbeitnehmer auf Entreicherung berufen.
Kann der Arbeitgeber das überzahlte Gehalt grundsätzlich zurückfordern?
Nicht zurückfordern kann der Arbeitgeber das überzahlte Gehalt gemäß § 814 BGB grundsätzlich, wenn er bereits bei der Auszahlung wusste, dass es zu hoch ist („Kenntnis der Nichtschuld“). Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise .
Kann der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt vom Arbeitnehmer zurückfordern?
Darf der Arbeitgeber Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitnehmer zurückfordern? Sofern der Arbeitgeber mehr Lohn oder Gehalt an seinen Arbeitnehmer ausgezahlt hat, als diesem zustand, kann der Arbeitgeber grundsätzlich vom Arbeitnehmer diesen zu viel gezahlten Betrag zurückfordern.
Kann der Arbeitgeber zu viel Gehalt zahlen?
Weiß der Arbeitgeber hingegen schon bei der Anweisung, dass er zu viel Gehalt zahlt, so muss der Arbeitnehmer das zu viel Gezahlte nicht zurückzahlen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber einen Wochenendzuschlag zahlt, obwohl er weiß, dass der Arbeitnehmer in diesem Abrechnungszeitraum gar nicht am Wochenende gearbeitet hat.