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Kann der Arbeitgeber einfach vom Lohn etwas abziehen?
Einfach vom Lohn etwas abziehen, darf der Arbeitgeber einseitig nicht. Voraussetzung ist stets, dass er einen Anspruch gegen Sie hat, den er dann im Wege der Aufrechnung geltend macht.
Kann der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen?
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.
Welche Versicherungen werden vom Bruttolohn abgezogen?
Vom Bruttolohn werden des Weiteren diverse Versicherungen subtrahiert wie die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Ein weiterer Posten, der von Ihrem Bruttolohn abgezogen werden kann, ist eine betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen.
Welche Steuern sind vom Bruttogehalt abgezogen?
Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind die Steuern, die vom Bruttogehalt abgezogen werden. Kommen wir nun zu den Versicherungen. Sie machen einen weiteren großen Teil der Abzüge aus. Wichtig ist es zu wissen, dass die Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind.
Ist der Bruttogehalt von der Arbeitslosenversicherung abgezogen?
Ebenfalls vom Bruttogehalt abgezogen wird die Arbeitslosenversicherung. Ausgenommen von der Zahlung der Arbeitslosenversicherung sind Soldaten und Beamte. Auch für Mini-Jobber (Verdienst weniger als 450 Euro) entfällt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Ist ein Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten zu kürzen?
Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten kürzen. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf.
Ist ein Abzug vom Lohn bis zum Einkommen laut Arbeitsrecht zulässig?
Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf.