Kann der Arbeitgeber einfach den Lohn kurzen?

Kann der Arbeitgeber einfach den Lohn kürzen?

Lohn darf grundsätzlich nicht gekürzt werden Der Arbeitnehmer arbeitet, der Arbeitgeber zahlt ihm Lohn. Der Arbeitnehmer schuldet grundsätzlich nur ein bloßes Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Grundsätzlich ist eine Gehaltskürzung wegen schlechter Leistung daher nicht ohne weiteres möglich.

Was braucht der Arbeitgeber für Überstunden zu bezahlen?

Denn der Arbeitgeber braucht nur solche Überstunden zu bezahlen, die er angeordnet oder zumindestens gebilligt hat. Eine ausdrückliche Genehmigung ist nicht erforderlich (es sei denn, Ihr Arbeitsvertrag schreibt das vor!). Die Gerichte fordern, dass Überstunden mit „Wissen und Wollen“ des Arbeitgebers geleistet worden sein müssen.

Welche Stunden muss der Arbeitgeber bezahlen?

Der Arbeitgeber muss in jedem Fall die Stunden bezahlen, die er bei der Stundenabrechnung durch die Gegenzeichnung akzeptiert hat und die bei der Entgeltberechnung zugrunde zu legen sind. Ob auch bei Arbeitsmangel die volle Vergütung für 38,5 Stunden zu leisten ist, müsste sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben.

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Was ist die Bemessungsgrundlage für die Überstunden?

Bemessungsgrundlage für die Bezahlung der Überstunden ist der Lohn, der sich rechnerisch für eine Stunde Arbeit anhand der üblichen Vergütung ergibt. Beispiel:Laut Arbeitsvertrag erhalten Sie für 150 Stunden Arbeit im Monat 2.200 €. Dann errechnet sich der Lohn für eine Überstunde wie folgt. 2.200: 150 = 14,66 €/Stunde.

Wie ist die Vergütung von Überstunden geregelt?

Für die meisten Fälle gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Vergütung von Überstunden. Lediglich für Ausbildungsverhältnisse ist geregelt, dass eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung besonders zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen ist (§ 17 Abs.