Kann der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung nicht widerrufen werden?

Kann der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung nicht widerrufen werden?

Aufgrund des Entgeltcharakters kann die betriebliche Altersversorgung nicht bereits dann widerrufen werden kann, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen erheblichen Vermögensschaden zugefügt hat. In einem solchen Fall kann sich der Arbeitgeber auch nicht ohne Weiteres von der Zahlung der vereinbarten Vergütung befreien.

Wie kann ich einen Arbeitsvertrag widerrufen?

Um einen bestimmten Arbeitsvertrag zu widerrufen, ist die Schriftform unbedingt erforderlich. Sie sollten also ebenfalls dafür sorgen, dass Ihr Schreiben die richtige Adresse erreicht. Normalerweise ist dies die Geschäftsführung oder, wenn vorhanden, die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers.

Kann ein Widerruf der Versorgungsleistungen gerechtfertigt werden?

Nur in Ausnahmefällen, wenn sich das Festhalten an dem Versorgungsanspruch als rechtsmissbräuchlich erweist, kann ein Widerruf der Versorgungsleistungen gerechtfertigt sein. Dies ist etwa der Fall, wenn die Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers zu einer Existenzgefährdung des Arbeitgebers geführt haben.

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Kann der Arbeitgeber die Versorgungszusage widerrufen?

Ebenso kann der Arbeitgeber die Versorgungszusage widerrufen, wenn der Arbeitnehmer die Unverfallbarkeit seiner Versorgungsanwartschaft nur durch Vertuschung schwerer Verfehlungen erschlichen hat.

Kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auch widerrufen?

Bisweilen kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch aber auch widerrufen, weil das Verhältnis zum Arbeitnehmer belastet ist und emotionale Gründe zu einer solchen Entscheidung verleiten. Ist ein solcher Schritt überhaupt rechtmäßig?

Wie viel müssen die eigenen Arbeitnehmer für eine Wohnung bezahlen?

Die eigenen Arbeitnehmer müssen als Mieter dieser Wohnungen nur 7 € pro Quadratmeter bezahlen. Wenn der Arbeitgeber aufgrund des Wahlrechts eine Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG vornimmt, ist der Bewertungsabschlag von einem Drittel zu berücksichtigen. Das wäre in diesem Fall auch günstiger.