Kann das Jobcenter die Kaution ubernehmen?

Kann das Jobcenter die Kaution übernehmen?

In vielen Fällen kann Ihr zuständiges Jobcenter aushelfen. Denn dieses übernimmt zumeist die Mietkaution, nachdem Sie die Übernahme der Kosten beantragt haben. Das Jobcenter zahlt die veranschlagte Kaution direkt an den Vermieter. Daher ist es ein Widerspruch, dass die Mietkaution mit dem Regelsatz verrechnet wird.

Wann zahlt Jobcenter Kaution?

Grundsätzlich gilt: Die Kaution, die Hartz-4-Empfänger für Ihre Wohnung zahlen müssen, wird vom Jobcenter übernommen. Natürlich nur dann, wenn es nicht möglich ist, diese aus eigenem Vermögen oder Einkommen zu bestreiten. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie diese geschenkt kriegen.

Wie beantragt man Kaution beim Jobcenter?

Das Darlehen für die Mietkaution können Sie formlos mit einem einfachen Anschreiben an das Jobcenter beantragen. Folgende Angaben gehören in Ihren Antrag: die Höhe der Mietkaution für Ihre neue Wohnung. zu welchem Termin Sie das Darlehen benötigen.

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Welche Rechte hat ein Familienmitglied nach einem Auszug?

Das Recht, dass nach einem Auszug ein Familienmitglied, Angehörige (z.B. auch Kinder oder ein Lebenspartner) den Mietvertrag übernehmen, gibt es nicht. Ob mit dem Vermieter hierzu eine Einigung bzw. unter welchen Bedingungen getroffen werden kann, können Mieter versuchen.

Ist die Mietkaution auf einem Kautionskonto angelegt?

Die Mietkaution muss auf einem Kautionskonto verzinst angelegt werden. Stellt sich heraus, dass der Vermieter die Mietkaution des Mieters nicht rechtmäßig angelegt hat, steht dem Mieter ein Anspruch auf Ersatz des ihm daraus entstandenen Schadens zu.

Wie kann ich die Rückzahlung der Mietkaution einfordern?

Nach der Rückgabe der Mietsache (Wohnung), und zwar grundsätzlich erst danach, können Sie die Rückzahlung der Mietkaution sowie der erwirtschafteten Zinsgewinne einfordern. Der Vermieter muss Ihnen das in voller Höhe gewähren.

Kann ich als Familienmitglied oder Angehöriger den Mietvertrag übernehmen?

Als Familienmitglied oder Angehöriger den Mietvertrag für die Wohnung übernehmen. Das Recht, dass nach einem Auszug ein Familienmitglied, Angehörige (z.B. auch Kinder oder ein Lebenspartner) den Mietvertrag übernehmen, gibt es nicht.

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