Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes anordnen?
- 2 Ist die einstweilige Anordnung zulässig?
- 3 Kann das Gericht eine Vollstreckung einer Kindesherausgabe anordnen?
- 4 Was darf das Gericht von der Anhörung des Kindes absehen?
- 5 Warum muss das Gericht die Eltern und das Jugendamt hören?
Kann das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes anordnen?
Kommt der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin der Aufforderung nicht nach, kann das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes an den zuständigen Gerichtsvollzieher anordnen. Das kann bis zur Wohnungsdurchsuchung und zum gewaltsamen Eingreifen der Polizei führen.
Ist die einstweilige Anordnung zulässig?
Wenn durch die einstweilige Anordnung die Herausgabe des Kindes an einen Elternteil angeordnet wird, ist die Beschwerde zulässig. Kommt der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin der Aufforderung nicht nach, kann das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes an den zuständigen Gerichtsvollzieher anordnen.
Kann das Gericht eine Vollstreckung einer Kindesherausgabe anordnen?
Vollstreckung einer Kindesherausgabe Kommt der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin der Aufforderung nicht nach, kann das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes an den zuständigen Gerichtsvollzieher anordnen. Das kann bis zur Wohnungsdurchsuchung und zum gewaltsamen Eingreifen der Polizei führen.
Welche Gesetze sind allgemeine Anordnungen?
Während Gesetze allgemeine Anordnungen darstellen, richten sich Urteile und Verwaltungsakte mit konkreten Handlungsanweisungen an bestimmte Rechtssubjekte. Ungeachtet der Rechtmäßigkeit ist der Adressat zunächst an die Anordnung gebunden.
Wie kann das Familiengericht eine einstweilige Anordnung treffen?
Das Familiengericht kann in Sorgerechtsverfahren eine einstweilige Anordnung treffen, wenn zum Schutz des Kindes unverzügliches Einschreiten dringend geboten ist. Außerdem kommen einstweilige Anordnungen auf Kindesherausgabe in Betracht.
Was darf das Gericht von der Anhörung des Kindes absehen?
Ausnahmsweise darf das Gericht von der Anhörung des Kindes aus schwerwiegenden Gründen absehen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Anhörung des Kindes zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner körperlichen oder seelischen Gesundheit führen würde. Anmerkung: zur Entscheidung, Andreas Frank, in: FF 2019, 83
Warum muss das Gericht die Eltern und das Jugendamt hören?
Das Gericht muss stets die Eltern und das Jugendamt hören und in den meisten Fällen auch das Kind. Von dieser Anhörung kann nur aus schwerwiegenden Gründen abgesehen werden. Dies dient nicht nur dem Recht der Betroffenen, sondern ermöglicht es dem Gericht, sich einen persönlichen Eindruck von den Beteiligten zu verschaffen.