Kann das Gericht das Erscheinen des Angeklagten herbeifuhren?

Kann das Gericht das Erscheinen des Angeklagten herbeiführen?

Das Gericht kann das Erscheinen des Angeklagten zwangsweise mit dem Vorführungsbefehl oder einem Haftbefehl herbeiführen. Natürlich kann auch das Gericht nichts Unmögliches verlangen. Ist der Angeklagte nachweisbar krank, ist er entschuldigt, und hat einen Anspruch darauf, dass der Termin verschoben wird.

Ist der Angeklagte ausgeblieben?

Ausgeblieben ist der Angeklagte, wenn er beim Aufruf der Sache nicht im Gerichtssaal ist, nicht alsbald eintrifft, oder wenn er sich im Sitzungssaal nicht zu erkennen gibt. Es wird ohne den Angeklagten nicht verhandelt, wenn er sich ordnungsgemäß krank gemeldet hat.

Kann man ohne den Angeklagten verhandelt werden?

Es wird ohne den Angeklagten nicht verhandelt, wenn er sich ordnungsgemäß krank gemeldet hat. Eine einfache Krankmeldung gegenüber dem Gericht genügt in der Regel aber nicht. Vielmehr ist es erforderlich, dass ein Arzt bestätigt, dass man infolge der Erkrankung verhandlungsunfähig ist.

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Warum darf der Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung kommen?

Entschuldigtes Ausbleiben des Angeklagten von der Hauptverhandlung Wenn dem Gericht konkrete Gründe mitgeteilt werden, warum der Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung kommen könne, darf die Hauptverhandlung nicht stattfinden. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um Gründe handelt,…

Wie kann das Gericht die Vorführung des Angeklagten bestimmen?

Das Gericht kann einen neuen Termin bestimmen und gleichzeitig die Vorführung des Angeklagten anordnen. Das bedeutet, dass vor dem nächsten Termin der Angeklagte von der Polizei zuhause abgeholt wird.

Was passiert wenn man als Angeklagter zur Hauptverhandlung erscheint?

Als Angeklagter ist man verpflichtet, zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Doch was passiert eigentlich, wenn man als Angeklagter den Termin zur Hauptverhandlung versäumt und nicht bei Gericht erscheint? Kommt die Polizei dann mit einem Haftbefehl? Unter Umständen – ja. Das ist allerdings praktisch eher die Ausnahme, jedenfalls am Amtsgericht.

Kann eine gerichtliche Hauptverhandlung nicht stattfinden?

Grundsätzlich kann eine gerichtliche Hauptverhandlung ohne den Angeklagten nicht stattfinden. In § 230 StPO heißt es hierzu: (1) Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung nicht statt.

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