Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann Arbeitgeber auf Kündigungsfrist verzichten?
- 2 Wie lange im Voraus muss samstagsarbeit angekündigt werden?
- 3 Wann muss man die Kündigungsfrist nicht einhalten?
- 4 Warum muss der Arbeitgeber vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren?
- 5 Ist eine Kündigung durch den Arbeitnehmer die beste Wahl?
Kann Arbeitgeber auf Kündigungsfrist verzichten?
Beide, Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, dürfen das Arbeitsverhältnis fristgerecht oder fristlos kündigen. Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Sie beträgt – nach der Probezeit – 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
TzBfG §12 (3) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Wann muss man die Kündigungsfrist nicht einhalten?
Ausnahmsweise kann eine Kündigung wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist aber auch einmal vollständig unwirksam sein. Dies ist dann der Fall, wenn sich die Kündigungserklärung des Arbeitgebers nicht als Kündigung zum nächsten zulässigen Kündigungstermin auslegen und sie sich auch nicht entsprechend umdeuten lässt.
Kann ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter eine Kündigung abgeben?
Verkündet ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter eine „Krankheit“ und ist er eigentlich gar nicht erwerbsunfähig, kann der Unternehmer in der Regel ohne vorherige Ankündigung eine Kündigung abgeben.
Wie kann die Kündigung durch den Arbeitnehmer gekündigt werden?
Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt geregelt: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“.
Warum muss der Arbeitgeber vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat deshalb vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren und die Gründe dafür darlegen. Bleibt die Anhörung aus, ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat hat dann bei ordentlichen Kündigungen eine Woche Zeit, um seine Bedenken kundzutun.
Ist eine Kündigung durch den Arbeitnehmer die beste Wahl?
Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst, ist hier womöglich die beste Wahl. Genauso belastend wie zu viel Arbeit kann auch zu wenig Arbeit sein. Haben Sie im Beschäftigungsverhältnis schon alles erreicht und es gibt keine Chance mehr, sich weiterzuentwickeln, sollte über einen Jobwechsel nachgedacht werden.