Ist Weihnachten und Silvester ein halber Urlaubstag?

Ist Weihnachten und Silvester ein halber Urlaubstag?

Die enttäuschende Nachricht: Heiligabend und der Silvestertag (24. und 31. Dezember) sind ganz normale Arbeitstage – das besagt das Bundesurlaubsgesetz (BurIG).

Sind Weihnachten und Silvester Feiertage?

Der 24. und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage – auch wenn Arbeitnehmer das häufig annehmen. So gesehen sind Heiligabend und Silvester ganz normale Arbeitstage; Angestellte sind grundsätzlich zum Arbeiten verpflichtet.

Was gilt für Arbeiten an Weihnachten und Silvester?

Das gilt laut Arbeitsrecht. Arbeiten an Weihnachten und Silvester: Was ist gesetzlich geregelt? Der erste und der zweite Weihnachtstag sind gesetzliche Feiertage, ebenso der Neujahrstag. An diesen Tagen ist die Sache klar: Alle Arbeitnehmer haben frei – es sei denn, ihre Arbeit fällt unter Paragraf 10 im Arbeitszeitgesetz.

Wann ist der erste und zweite Weihnachtsfeiertag arbeitsfrei?

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10. Dezember 2015, 12:54 Nur der erste und zweite Weihnachtsfeiertag und auch der 1. Jänner (Neujahr) sind grundsätzlich arbeitsfrei. Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, sondern ganz normale Arbeitstage. Dementsprechend besteht an diesen beiden Tagen auch die Pflicht, im Büro zu erscheinen.

Welche Urlaubsregelungen sind im Tarifvertrag festgeschrieben?

Im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag können Urlaubsregelungen für Heiligabend und Silvester festgeschrieben sein, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen. So sind beispielsweise in vielen Tarifverträgen der 24. und 31. Dezember als halber Arbeitstag definiert und in der Regel auch Feiertagszuschläge vorgesehen.

Wann ist der erste und zweite Weihnachtstag frei?

Dementsprechend sind der erste und zweite Weihnachtstag sowie Neujahr für die meisten Arbeitnehmer frei. Um auch an Heiligabend und Silvester daheimbleiben zu können, musst du dementsprechend Urlaub einreichen. Zumindest dann, wenn diese Tage auf einen Tag fallen, an dem du üblicherweise arbeitest.