Ist Schimmelbefall ein Kundigungsgrund?

Ist Schimmelbefall ein Kündigungsgrund?

Eine fristlose Kündigung ist nur dann berechtigt, wenn es dem Mieter durch den Schimmelbefall nicht mehr möglich ist, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu warten. Hierzu muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass der Schimmel in der Raumluft nachweislich zu Erkrankungen führt.

Ist der Mieter schuld an Schimmel?

Weder Sie als Vermieter noch Ihr Mieter sind schuld an der Schimmelpilzbildung, schuld an Schimmel in der Wohnung ist immer eine hinreichende Feuchtigkeit in Kombination mit einem geeigneten Nährboden. Der Mieter ist nicht an allem Elend dieser Welt schuld, er trägt nur sehr oft mit zur Schimmelbildung bei.

Ist die Mietwohnung instand gehalten?

Das bedeutet, dass Sie als Vermieter:in verpflichtet sind, die Mietwohnung instand zu halten, da ansonsten Mietminderung drohen kann. Mit Sonderklauseln zu Klein- und Schönheitsreparaturen im Mietvertrag können Sie festlegen, dass die Übernahme für einen der Teil Kosten für bestimmte Arbeiten Mieter:innenpflicht ist.

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Wie darf der Vermieter das Geld verbrauchen?

Der Vermieter darf das Geld nicht verbrauchen, sondern muss es bei einem Kredit­institut zu den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungs­frist üblichen Zinsen anlegen (vgl. vertiefend: Die Mietkaution: Informationen zur Rechtslage rund um die Mietkaution ). 3. Hausrecht: Der Mieter bestimmt, wer die Wohnung betreten darf

Wie treten sie mit der Mietimmobilie ab?

Als Vermieter:in treten Sie mit der Wohnungsübergabe das Hausrecht an den:die Mieter:in ab. Das heißt: Ohne Wissen und Zustimmung der Mieter:innen dürfen Sie die Mietimmobilie nicht betreten. In bestimmten Fällen steht Ihnen aber ein Besichtigungs- und Zutrittsrecht zu.

Was ist das Mietrecht?

Das Mietrecht sichert vor allem die Rechte der Mieter:innen und schützt ihn sie vor Willkür. Mieterrechte umfassen Themen wie das Hausrecht, Einzug von Familienmitgliedern, Tierhaltung oder die allgemeine Hausordnung. Oftmals resultieren aus den Rechten von Mieter:innen Pflichten auf Seiten der Vermieter:innen.