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Ist Probezeit ein Muss?
Eine Probezeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Fehlt eine solche Abrede, so ist das Arbeitsverhältnis ohne Probezeit geschlossen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Probezeit nämlich keineswegs (außer in einem Berufsausbildungsverhältnis, siehe hierzu Punkt 2).
Wie lange kann die Probezeit sein?
In Deutschland beginnt ein Berufsausbildungsverhältnis im Anwendungsbereich des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) nach § 20 BBiG mit einer Probezeit. Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die Vereinbarung einer kürzeren oder längeren Frist ist gemäß § 25 BBiG unwirksam.
Hat jeder Arbeitnehmer eine Probezeit?
Eine Probezeit kann zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Während dieser Zeit, die maximal sechs Monate dauern darf, können beide das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Probezeit bedeutet deshalb nur, dass die Kündigungsfrist verkürzt ist.
Kann Probezeit entfallen?
Obwohl sie in den meisten Arbeitsverträgen üblich ist, ist eine Probezeit tatsächlich gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer explizit vereinbart werden.
Ist die Verlängerung einer Probezeit möglich?
Wurde im Arbeitsvertrag eine Probezeit von weniger als sechs Monaten (z.B. drei Monate) vereinbart, ist eine nachträgliche Verlängerung auf bis zu sechs Monate möglich. Bei einer Probezeit von sechs Monaten kann zwar – in engen Grenzen – auch eine Verlängerung vereinbart werden.
Wie kurz darf eine Probezeit sein?
Die Probezeit beträgt in den allermeisten Fällen jedoch sechs Monate. Länger darf sie ohnehin nicht dauern. Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.
Ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?
Die Arbeit auf Probe ermöglicht Ihnen und Ihrem Arbeitgeber sich klar zu werden, ob die Stelle für Sie die richtige ist und wie gut oder schlecht das neue Arbeitsverhältnis funktioniert. Aus rechtlicher Sicht ist die Probezeit nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wie lange dauert die Kündigung in der Probezeit?
In der Probezeit erprobt der Arbeitgeber die Eignung des Arbeitnehmers. Die Probezeit ist dem eigentlichen Arbeitsverhältnis vorgeschaltet und dauert bis zu sechs Monate. In der Probezeit gibt es leichtere Kündigungsbedingungen. Auch ein Arbeitsunfall oder eine Krankheit verhindern keine Kündigung.
Wie lange darf die gesetzliche Probezeit überschreiten?
Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen.
Was ist eine Zusage während der Probezeit?
In einer solchen Zusage liegt die Verpflichtung, das Arbeitsverhältnis nicht während der Probezeit durch Kündigung zu beenden, sondern den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Es kommt aber auf den genauen Wortlaut und die Form der Zusage an.