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Ist Nötigung ein Kündigungsgrund?
Drohungen gegenüber dem Arbeitgeber können eine Kündigung rechtfertigen. Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bedroht, kann dies eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Dabei müssen es gar nicht immer Schläge sein, mit denen gedroht wird.
Was ist Nötigung am Arbeitsplatz?
Wird das Opfer unter Androhung von Sanktionen zu einer bestimmten Handlungsweise, einer Duldung oder Unterlassung gezwungen, handelt es sich um Nötigung. Diese Form des Mobbings geht oftmals von Vorgesetzten aus. Nicht selten werden die persönlichen Gegenstände des Opfers in die Schikane mit einbezogen.
Ist der Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.
Kann eine Bedrohung von Mitarbeitern zur Kündigung führen?
Bedrohung von Mitarbeitern kann unter Umständen zur fristlosen Kündigung führen. Im Eifer des Gefechts lässt sich so manch ein Arbeitnehmer allzu schnell zu unüberlegten Äußerungen hinreißen.
Warum muss der Arbeitgeber vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat deshalb vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren und die Gründe dafür darlegen. Bleibt die Anhörung aus, ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat hat dann bei ordentlichen Kündigungen eine Woche Zeit, um seine Bedenken kundzutun.
Ist der Betriebsrat vor der Kündigung anzuhören?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.