Ist man zwischen zwei Jobs krankenversichert?

Ist man zwischen zwei Jobs krankenversichert?

Wer einen Arbeitsplatz aufgibt und den nächsten erst nach kurzer Pause aufnimmt, ist noch für einen Monat in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, ohne dass er Beiträge zahlen muss. Diese Regelung nennt sich „nachgehender Leistungsanspruch“ und ist im Sozialgesetzbuch III (§ 19 Abs. 2 SGB V) geregelt.

Ist man bei 2 Minijobs krankenversichert?

Ja. In diesem Fall werden die Verdienste zusammengerechnet. Dabei gilt: Wenn Sie insgesamt – mit allen Ihren Jobs – mehr als 450 Euro monatlich verdienen, werden Sie als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, und es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Kann man zu jederzeit die Krankenkasse wechseln?

Wer die Krankenkasse wechseln möchte, muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende beachten. Beim Wechsel des Arbeitgebers kann man sofort einer anderen Krankenkasse beitreten. Hier müssen keine Fristen eingehalten werden, auch die zwölfmonatige Bindung an die alte Krankenkasse besteht nicht.

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Wann wird die Krankenversicherung vom Arbeitsamt bezahlt?

Nach einer Kündigung wird die Krankenversicherung vom Arbeitsamt erst ab Beginn des zweiten Monats, in welchem der Anspruch auf ALG 1 ruht, bezahlt.

Wie meldet sich die Krankenkasse bei längerer Krankheit?

Bei längerer Krankheit fordert Sie die Krankenversicherung eventuell auf, sich nicht mehr krank zu melden oder der MDK (medizinische Dienst der Krankenkasse) meldet sich. Nehmen Sie in diesem Fall unbedingt Kontakt mit der Rechtsberatung Ihrer Gewerkschaft auf. Im Infolink unten finden Sie weitere Hinweise der Arbeitsagentur!

Wie können sie sich weiter krankenversichern?

Sie müssen sich selbst weiter krankenversichern, entweder familienversichert beim Ehepartner oder freiwillig in Ihrer Krankenversicherung. Achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt aufnehmen, damit die Krankenversicherung unterbrechungsfrei weiter läuft.

Wie kann ich eine gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Versicherte zu einer anderen Kasse wechseln. Sind Sie bereits seit 18 Monaten bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert, können Sie Ihre Krankenversicherung nach dieser Bindungsfrist zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.

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