Ist man nach der Insolvenz wieder kreditwürdig?
Wer einen Kredit nach seiner Privatinsolvenz aufnehmen möchte, kann dabei auf ungeahnte Schwierigkeiten stoßen. Denn nur, weil der Verbraucher aufgrund der Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei ist, gilt er nicht automatisch als kreditwürdig. Eine erteilte Restschuldbefreiung speichert die SCHUFA für drei Jahre.
Wann bekommt man keine Restschuldbefreiung?
Verurteilung wegen Insolvenzstraftat: Wurde der Schuldner in den vergangenen 5 Jahren wegen einer Insolvenzstraftat (Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht oder Gläubigerbegünstigung) rechtskräftig verurteilt, kann die Restschuldbefreiung abgelehnt werden.
Was ist vereinfachte Insolvenz?
Das vereinfachte Insolvenzverfahren erfolgt nur bei der Einleitung der Privatinsolvenz. Es bedeute in Prinzip, dass Ihr vorhandenes pfändbares Einkommen, nach Abzug der Verfahrens- und Insolvenzverwalterkosten, an die Forderungsinhaber verteilt wird. Wenn Sie kein pfändbares Einkommen erzielen kann der Treuhänder auch nichts verteilen.
Was ist eine Stundung in einem Insolvenzverfahren?
In der Regel sind diese nur ein Bruchteil der Gesamtschulden und nichts tun wird unangenehmer und oft auch teurer. Insolvenz = Die Stundung der Verfahrenskosten, Umfang und Dauer der Stundung. Für die Verfahrenskosten (Gerichtskosten) des Insolvenzverfahrens, kann eine Stundung beantragt werden.
Wie funktioniert das Insolvenzverfahren?
Das Insolvenzverfahren dient der geregelten Abwicklung der Schulden, um jeden einen Neuanfang zu ermöglichen. Hier finden Sie Informationen zum Ablauf eines Insolvenzverfahren bis hin zur Restschuldbefreiung sowohl für die Privatinsolvenz als auch für das Regelinsolvenzverfahren.
Was ist das Insolvenzgesetz und Insolvenzverordnung?
Insolvenzgesetz und Insolvenzverordnung sind laienhafte Bezeichnungen für die Insolvenzordnung. Dieses Gesetz beschreibt, auf welchem Wege die Gläubiger gleichmäßig – also quasi gleichberechtigt – befriedigt werden. Es beschreibt, welche Insolvenzverfahren es gibt und wie sie ablaufen.