Ist man als Ehepaar eine Familie?

Ist man als Ehepaar eine Familie?

Das traditionelle Verständnis von Familie ist zwar noch weit verbreitet, stimmt aber mit der Lebenspraxis vieler Menschen nicht mehr überein. Im traditionellen Verständnis ist Familie ein Ehepaar, das zusammen mit seinen Kindern in einem Haushalt wohnt.

Ist man nach der Hochzeit eine Familie?

Eine Eheschließung hat auch familienrechtliche Folgen. Heiratet ein Paar und bekommt dann ein Kind, gilt der Ehemann von Gesetzes wegen als Vater – selbst dann, wenn er es biologisch gar nicht ist.

Was ist das Grundrecht der Ehe und der Familie?

Gleichzeitig liegt darin eine Bestandsgarantie, sodass Ehe und Familie als rechtliche Institutionen garantiert werden. Artikel 6 Absatz 1 GG fungiert in seiner Eigenschaft als Grundrecht neben seiner Schutzfunktion gleichzeitig als Abwehrrecht des Einzelnen gegenüber störenden Eingriffen des Staates in den ehelichen und familiären Bereich.

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Wie lässt sich die Familie begreifen?

Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern begreifen. Maßgeblich ist weder, ob die Eltern eine Ehe oder (Lebens-)Partnerschaft führen noch, ob die Kinder eigene Kinder der Eltern oder Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder sind.

Wie lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft begreifen?

Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern begreifen. Familie und Ehe stehen in Deutschland nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz [GG] verfassungsrechtlich unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und Rechtsordnung.

Wie gehört man zu einer Familie?

In diesem Sinn gehör(t)en zu einer Familie alle Menschen, die „unter einem gemeinsamen Dach“ leben. Verwandtschaftsverhältnisse sind dafür keine Voraussetzung. Im Römischen Recht ist der „Pater familias“ demzufolge auch „Herr“ nicht nur über Frau und Kinder, sondern auch über Hausangestellte, Sklaven etc.