Ist Krankheit in der Probezeit ein Kundigungsgrund?

Ist Krankheit in der Probezeit ein Kündigungsgrund?

Sollten Sie in der Probezeit krank werden, besteht auch während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz. So kann Sie Ihr Arbeitgeber gemäß § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) während der vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Wie ist das mit der Kündigung in der Probezeit?

In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist: Der Arbeitgeber darf während der Probezeit gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen kündigen. Die ordentliche Kündigung kann während der Probezeit ohne Grund erfolgen. Die Probezeitkündigung muss daher grundsätzlich nicht begründet werden.

LESEN SIE AUCH:   Wann kann ich nach einem neuen Knie wieder Auto fahren?

Kann mein Chef mich in der Probezeit einfach kündigen?

Tipp: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen – die Kündigungsfrist beträgt i.d.R. 2 Wochen.

Wann ist fristlose Kündigung in der Probezeit möglich?

Eine fristlose Kündigung in der Probezeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht. Gründe für den Arbeitgeber sind z. B. Arbeitszeitbetrug, anhaltende Arbeitsunfähigkeit und Beleidigungen.

Kann man in der Probezeit auch fristlos kündigen?

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Achtung: Kürzer als zwei Wochen darf die Frist jedoch in keinem Fall sein!

Wie gewährt der Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer eine Probezeit?

Der Gesetzgeber gewährt dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, in einem bestimmten Rahmen eine Probezeit zu vereinbaren, in der sich die Parteien besser kennenlernen und gegebenenfalls die langfristig angedachte Beziehung schnell und einfach beenden können.

LESEN SIE AUCH:   Warum tut beim Atmen die Brust weh?

Ist eine Probezeit beim selben Arbeitgeber erforderlich?

Probezeit beim selben Arbeitgeber. Tritt dagegen ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber eine neue Stelle an, so kann grundsätzlich für diese Stelle eine Probezeit vereinbart werden. Das gilt aber nur, wenn sich die Tätigkeit so wesentlich von der vorherigen unterscheidet, dass eine solche Erprobung erforderlich ist.

Wie lange darf die gesetzliche Probezeit überschreiten?

Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen.

Wie lange dauert die Probezeit in einem Unternehmen?

Wenn die letzte Tätigkeit im Unternehmen länger als drei Monate zurückliegt, gilt die normale Probezeit von sechs Monaten. War der Mitarbeiter dagegen vor weniger als drei Monaten bereits einmal in der Firma beschäftigt,…