Inhaltsverzeichnis
Ist Kindeswohlgefährdung strafbar?
Jede Straftat, die einem Kind angetan wird, gilt als Gefährdung des Kindeswohls. Als Erziehungsdefizite werden psychische oder schwere körperliche Erkrankungen der Eltern angesehen, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet ist.
Was droht bei Kindeswohlgefährdung?
Droht eine Kindeswohlgefährdung, und sind die Eltern nicht in der Lage oder willens, die Gefahr abzuwenden, kann das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden. Die Eltern können sich durch eine Vollmachterteilung für das Jugendamt dagegen wehren.
Wer ist verpflichtet Kindeswohlgefährdung zu melden?
Bestimmte Berufsgruppen – Lehrer*innen, Erzieher*innen, Ärzte und Ärztinnen, Hebammen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe – sind dazu verpflichtet, einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu melden. Diese Verpflichtung geht aus den Regelungen zum Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII hervor.
Was hat das Jugendamt für Rechte?
Rechtsanwältin Möller: Das Jugendamt kann eigenständig Kontakt zu Familien, insbesondere Eltern, aufnehmen, wenn ihm Probleme im häuslichen Umfeld eines Kindes bekannt werden. Dies kann durch Einladung zu Gesprächen, aber auch durch unangekündigte Hausbesuche erfolgen. Es kann auch Verwarnungen aussprechen.
Kann eine Gefährdung anders begegnet werden?
Kann einer Gefährdung nicht anders begegnet werden, so hat die KESB das Kind oder den Jugendlichen den Eltern wegzunehmen und in angemessener Weise unterzubringen (Art. 310 ff. ZGB). Damit wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht des oder der Sorgeberechtigten aufgehoben und liegt bei der KESB.
Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
Der Begriff „Kindeswohl“ bezeichnet das körperliche und psychische Wohlbefinden eines Kindes. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn durch eine Handlung oder Unterlassung einer Handlung das Wohlergehen eines Kindes in Gefahr gebracht wird. Die Gefahr kann von einer sorgeberechtigten oder einer dritten Person ausgehen.
Welche Kriterien beurteilen das Kindeswohl?
Eine rechtliche Definition von Kindeswohl gibt es nicht, jedoch beurteilende Kriterien des Kindeswohls: Bindungs-, Förderungs- und Kontinuitätsprinzip und Wille des Kindes. Allerdings hat das BGB eine eindeutige Definition, wann Kindesgefährdung vorliegt. Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, hat der Staat das Recht einzugreifen.
Was ist die Gefährdung des Vermögens eines Kindes?
Gefährdung des Vermögens eines Kindes. Es ist in den meisten westlichen Ländern dem Staat nicht gestattet, in das Erziehungsrecht der Eltern einzugreifen. Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wie beispielsweise bei der Gefährdung des Kindeswohls.