Ist Fotografieren erlaubt?
In Deutschland ist das Fotografieren von Gebäuden und Straßenszenen dank der sogenannten Panoramafreiheit erlaubt, allerdings präsentiert sich die einschlägige Regel schon als Ausnahme: »Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik.
Wie kann eine Einwilligung für die Veröffentlichung von Fotos erhoben werden?
Bei Fotos von Einzelpersonen oder kleinen Personengruppen sollte vorab eine Einwilligung für die Anfertigung und Veröffentlichung von den abgebildeten Personen eingeholt werden. Nur ausnahmsweise kann die Erstellung und Veröffentlichung von Fotos mit Einzelpersonen oder kleinen Personengruppen auf Art. 6 Abs. 1 lit.
Wie dürfen Fotos und Videos verbreitet und veröffentlicht werden?
Fotos und Videos dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen verbreitet und veröffentlicht werden. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, die eine Verbreitung des Bildes gegen den Willen des Betroffenen rechtfertigen.
Wie kann die Erstellung und Veröffentlichung von Fotos gestützt werden?
Nur ausnahmsweise kann die Erstellung und Veröffentlichung von Fotos mit Einzelpersonen oder kleinen Personengruppen auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gestützt werden. Eine solche Ausnahme liegt vor, wenn eine der Fallgruppen aus dem § 23 KUG greift. Dies können z.B. Bildnisse von Personen der Zeitgeschichte sein.
Warum dürfen Fotos öffentlich zur Schau gestellt werden?
Ohne Einwilligung dürfen Fotos verbreitet und „öffentlich zur Schau gestellt“ werden, „auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“. Gleiches gilt für „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“ ( Paragraf 23 KUG ).