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Ist es verboten vor der eigenen Einfahrt zu Parken?
Dabei ist eigentlich alles ziemlich klar geregelt: Das Parken vor Ein- und Ausfahrten ist nicht gestattet und ist demnach eine Ordnungswidrigkeit – kostet ergo Geld. Im Gegensatz dazu ist das Halten an Ein- und Ausfahrten erlaubt. Das bedeutet, Autos dürfen unter drei Minuten halten.
Wie weit muss ich vorm abgesenkten Bordstein parken?
Laut § 12 Absatz 3 ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen grundsätzlich verboten. Allerdings dürfen Sie in einem solchen Bereich bis zu drei Minuten halten, wenn Sie im Auto bleiben und jederzeit in der Lage sind, wegzufahren. Mancherorts gibt es jedoch Bordsteinabsenkungen, die über eine längere Strecke verlaufen.
Was verbietet das Parken vor Grundstückseinfahrten?
Der reine Gesetzeswortlaut verbietet das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten. Da es sich jedoch um ein Schutzgesetz zu Gunsten des Berechtigten handelt, dürfen Sie und Ihre Besucher vor Ihrer Ein- und Ausfahrt parken. Etwas anderes gilt für den Fall, dass das Grundstück über einen abgesenkten Bordstein zu erreichen ist.
Ist das Halten und Parken auf Gehwegen erlaubt?
Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen.
Wie hoch ist der Abstand beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen?
Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter betragen.
Welche Voraussetzungen gibt es für einen anwohnerparkplatz?
Wer das Parken auf einem Anwohnerparkplatz anstrebt, muss sich aber meist nach ähnlichen Voraussetzungen richten: So wird oft gefordert, dass ein Hauptwohnsitz in einem entsprechen Bewohnerparkbereich liegt und Interessenten weder eine Garage noch einen eigenen Stellplatz besitzen.