Ist es sinnvoll eine Reiserucktrittsversicherung?

Ist es sinnvoll eine Reiserücktrittsversicherung?

Reiserücktrittsversicherungen: Sie sind bei teuren Reisen sinnvoll. Denn wer eine gebuchte Reise absagt, muss bei vielen Veranstaltern Stornokosten zahlen. Sagt der Kunde erst kurz vor Reiseantritt ab, können die Stornokosten bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen.

Kann man eine Reiserücktrittsversicherung kündigen?

Widerruf einer Reiserücktrittsversicherung Üblicherweise kann der Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Das Widerrufsschreiben sollte demnach innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss bei dem Versicherer vorliegen.

Wann sollten sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Sie sollten die Hotel-Reiserücktrittsversicherung sofort bei der Buchung der Reise abschließen. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Liegen zwischen dem Buchungszeitpunkt und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, müssen Sie die Versicherung innerhalb von 3 Werktagen nach der Reisebuchung abschließen.

Welche Reiseversicherung schützt sie vor Stornokosten?

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Die Allianz Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten können. Reiserücktrittsversicherung einmalig oder für ein Jahr. Jetzt abschließen!

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt?

Mit Selbstbehalt ist die Reiserücktrittsversicherung zwar etwas günstiger, dafür müssen Sie aber im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen. Deshalb empfehlen wir: Wählen Sie für Ihre Urlaubsreise eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt.

Welche Risiken gibt es bei der Stornokosten-Versicherung?

Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokosten-Versicherung nicht abdeckt. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil im Kindergarten Ihrer Tochter die Windpocken grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen. 2.