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Ist es schlimm wenn man kündigt?
Eine Kündigung kann weitreichende Folgen für deinen weiteren Lebensweg, deine Karriere und dein Privatleben haben. Und rückgängig machen lässt sie sich auch nur in den wenigsten Fällen. Daher solltest du vor allem dann eine Kündigung gut durchdenken, wenn du noch keinen neuen Job in Aussicht hast.
Wie schaffe ich es zu kündigen?
Suchen Sie das offene Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, schildern Sie Ihre Situation und den Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Wie dieser darauf reagiert, hängt allerdings von seiner Persönlichkeit und Ihrem Verhältnis ab. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu provozieren.
Kann man einfach seinen Job kündigen?
Kündigungsfristen einhalten: Bevor du deinen Job kündigst, solltest du dich über die vereinbarte Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag informieren. Ist keine genaue Kündigungsfrist genannt, hältst du dich laut Arbeitsrecht an eine ordentliche Kündigungsfrist von 28 Tagen entweder zum 15. oder am Monatsende.
Wie kann der Kündigende kündigen?
Im Streitfall trägt der Kündigende die Beweislast. Er muss nachweisen können, dass die Kündigung dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendebestätigung zu kündigen.
Wie erhält man die Kündigung von seinem Vertragspartner?
In den meisten Fällen erhält man von seinem Vertragspartner eine schriftliche Bestätigung seiner Kündigung. Diese schafft Gewissheit, dass die Kündigung zugegangen ist und sorgt dafür, dass man sich rechtzeitig auf die Vertragsbeendigung einstellen kann.
Ist es eine ordentliche Kündigung möglich?
Solange es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, müssen Sie nicht einmal einen Kündigungsgrund angeben. Eine Ausnahme gibt es trotzdem: Wenn Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind, dann fällt das Recht zur ordentlichen Kündigung weg, insofern nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist.
Wie ist die Wirksamkeit einer Kündigung zu beachten?
Grundsätzlich richtet sich die Wirksamkeit einer Kündigung danach, ob das Kündigungsschutzgesetz greift oder nicht. Dieses ist jedoch erst dann anzuwenden, wenn man mindestens 6 Monate in einem Betrieb arbeitet bzw. diesem angehört und es sich dabei nicht um einen sogenannten Kleinbetrieb handelt.