Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist es müßig das Kind nicht stehlen zu lassen?
- 2 Warum kann die Polizei die Geräte nicht zurückgeben?
- 3 Ist das Kind beim Diebstahl erwischt?
- 4 Ist ihr Kind zum allerersten Mal erwischt?
- 5 Wie begeht man einen Diebstahl?
- 6 Wie behandelt das Jugendamt Diebstahlsdelikte?
- 7 Was ist der Grund für das Stehlen bei jüngeren Kindern?
- 8 Wie wichtig ist es dem Kind die Ernsthaftigkeit des Verhaltens zu benennen?
Ist es müßig das Kind nicht stehlen zu lassen?
In der Regel ist es müßig, dem Kind zu erklären, dass es nicht stehlen darf, das weiß es selbst gut genug. Vielmehr sollten Sie dann, wenn Sie die Ursache zusammen mit dem Kind herausgefunden haben, darüber nachdenken, was das Klauen „ersetzen“ könnte.
Warum kann die Polizei die Geräte nicht zurückgeben?
Es kommt immer wieder vor, dass die Polizei gefundene oder beschlagnahmte Geräte nicht zurückgeben kann, weil Diebstähle nicht sofort gemeldet wurden oder bei Anzeigen nur ungenaue Angaben gemacht wurden. Bewahren Sie die Seriennummer des Geräts (=IMEI-Nummer) und die Garantie Ihres Geräts an einem sicheren Ort auf.
Kann die Polizei den Diebstahl unverzüglich zurückgeben?
Melden Sie den Diebstahl unverzüglich der Polizei. Es kommt immer wieder vor, dass die Polizei gefundene oder beschlagnahmte Geräte nicht zurückgeben kann, weil Diebstähle nicht sofort gemeldet wurden oder bei Anzeigen nur ungenaue Angaben gemacht wurden.
Ist das Kind beim Diebstahl erwischt?
Wenn Sie selbst Ihr Kind beim Diebstahl erwischt haben, dann ist die angemessene Strafe, dass es die gestohlenen Dinge zurückbringen und sich entschuldigen muss. Wurde Ihr Kind bereits im Kaufhaus ertappt, dann ist dieser peinliche Vorgang meist Strafe genug.
Ist ihr Kind zum allerersten Mal erwischt?
Wird Ihr Kind zum allerersten Mal erwischt, bleibt es in der Regel bei einer Verwarnung, wenn es sich nicht um einen schweren Diebstahlsdelikt handelt. Im betroffenen Kaufhaus oder Supermarkt wird oft eine Geldstrafe fällig und es wird ein Hausverbot verhängt.
Welche Strafe haben sie beim Diebstahl erwischt?
Wenn Sie selbst Ihr Kind beim Diebstahl erwischt haben, dann ist die angemessene Strafe, dass es die gestohlenen Dinge zurückbringen und sich entschuldigen muss. Wurde Ihr Kind bereits im Kaufhaus ertappt, dann ist dieser peinliche Vorgang meist Strafe genug. Allerdings sollten Sie klar machen,…
Wie begeht man einen Diebstahl?
Das Gesetz gibt eine klare Antwort: Wer Dinge, die einem nicht gehören, wegnimmt und behält, begeht einen Diebstahl. Eine solche Handlung wird nach dem Strafgesetzbuch ( StGB) bestraft. Das Gesetz unterscheidet dann zwischen dem unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges, dem so genannten einfachen Diebstahl und dem schweren Diebstahl.
Wie behandelt das Jugendamt Diebstahlsdelikte?
Das Jugendstrafgesetzt behandelt Diebstahlsdelikte bei Kindern oder Jugendlichen in Abhängigkeit von der Schwere des Diebstahls und des Alters. Bei Diebstählen, die zur Anzeige kommen, wird das Jugendamt informiert, dass sich dann mit den Eltern in Verbindung setzt. Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht strafmündig.
Warum haften die Eltern nicht an das Kind?
Wenn es dort etwas klaut, haften die Eltern nicht. Der Geschädigte kann sich rein rechtlich natürlich an das Kind halten, doch das wird die absolute Ausnahme bleiben, da er sich erst einen rechtsfähigen Titel besorgen und dann solange warten müsste, bis das Kind im Verlauf seines Lebens verwertbares Vermögen erwirbt.
Was ist der Grund für das Stehlen bei jüngeren Kindern?
Bei jüngeren Kindern ist der tiefere Grund für das Stehlen oft ein Mangel, beispielsweise an Zuneigung oder Aufmerksamkeit, erklären Fachleute. Durch den Diebstahl bekommen sie endlich die Beachtung, die ihnen bis anhin fehlte. Wenn Eltern dies erkennen, können sie den Mangel ausgleichen, indem sie sich beispielsweise mehr Zeit für das Kind nehmen.
Wie wichtig ist es dem Kind die Ernsthaftigkeit des Verhaltens zu benennen?
Wichtig ist es, dem Kind die Ernsthaftigkeit seines Verhaltens deutlich zu machen und den Diebstahl klar zu benennen. In den meisten Fällen sei ein Diebstahl kein Grund zur Sorge, dass das Kind auf die schiefe Bahn gerät, sagt die Expertin.